Freitag, 23. Dezember 2016

Fröhliche Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr!

Ich wünsche der Leserschaft meines Blogs ein frohes Fest und ein gutes neues Jahr.

Lange wird es der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht mehr machen. Spätestens 2020 gehört der Rundfunkbeitrag der Geschichte an.

Bis dahin an alle Mitstreiter Kraft und Durchhaltevermögen!

Benjamin


Donnerstag, 22. Dezember 2016

Warum nun die "alten Hasen" daran glauben müssen...

Es gab verschiedene Theorien dazu, weswegen nun auch die „alten Hasen“ der Befreiungsszene Festsetzungsbescheide und Vollstreckungsandrohungen erhalten.

Eine Theorie dazu lautete: Auch öffentlich-rechtliche Forderungen verjähren nach drei Jahren. Deswegen müssen sie jetzt für 2013 per Bescheid festgesetzt werden. Der RBB bestätigt diese Theorie nun mit seinem Schreiben an mich.

Ob sich für die Anstalten der Aufwand bei dem zu erwartenden Widerstand lohnt? Wir werden sehen... 



Freitag, 16. Dezember 2016

Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid des RBB

An den:

Rundfunk Berlin Brandenburg
vertreten durch die Intendantin
Patricia Schlesinger
Masurenallee 8-14
14057 Berlin
XXX, 15.12.2016


Benjamin K, ./. Rundfunk Berlin-Brandenburg
  • Widerspruch gegen Ihren Festsetzungsbescheid vom 2.12.2016, zugestellt am 15.12.2016

Sehr geehrte Patricia Schlesinger,

Ihre Justitiarin Frau Dr. XXX hatte dem Verwaltungsgericht Potsdam mit Schreiben vom 16.1.2014 zugesichert, dass Sie gegen meine vier Kinder, meine Frau und mich keine Vollstreckungsmaßnahmen einleiten werden, solange das Verfahren läuft.

Nun ist Frau Dr. XXX wortbrüchig geworden und hat am 2.12.2016 einen Festsetzungsbescheid erlassen, der verwaltungsrechtlich einem vollstreckbaren Titel gleichkommt, obwohl das Verfahren immer noch läuft.
Gegen diesen erhebe ich hiermit Widerspruch und fordere Sie auf, diesen sofort und unverzüglich aufzuheben.

Dass die Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit Wahrheit und Wahrhaftigkeit nicht allzuviel zu tun hat, ist Ihnen sicher kein Geheimnis, denn Sie verantworten das alles ja:
  • Man denke an die Inszenierung einer Lichterkette für Flüchtlinge durch Ihr Sendeformat die „Tagesschau“ am 17.10.2015. Da kaum ein Bürger bereit war, eine Lichterkette durch Berlin für Flüchtlinge zu veranstalten, spielten sie einfach Bilder einer Lichterkette aus dem Irakkrieg ein und behaupteten Hundertausende hätten an der Flüchtlings-Lichterkette teilgenommen.
  • Oder an die angeblichen russischen Panzerkolonnen in der Ukraine. So behauptete Ihr Sender WDR im August 2014, russische Truppen würden in der Ostukraine kämpfen und zeigten ein Bild mit Panzern unter dem zu lesen stand: „Russische Kampfpanzer fahren am 19. August 2014 noch unter Beobachtung von Medienvertretern in der Urkaine“. Dabei stammte das Bild von einer Truppenübung 2008 im Kaukasus.
  • Auch für den Syrien-Krieg machte die ARD Propaganda. So zeigte die Tageschau am 15.4.2012 ein Video, das beweisen sollte, dass die syrische Arme den Friedensplan nicht einhält. Noch am selben Tag brachte ihr Sender ZDF das gleiche Video mit dem Hinweis, es zeige Kampfhandlungen in Afghanistan.

Diese Beispiele ließen sich ad nauseam fortsetzen. Deswegen hatte ich seinerzeit die Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragt, deswegen klage ich, wie Ihnen bekannt ist vor dem Oberveraltungsgericht Berlin-Brandenburg gegen Sie.

Dass Ihre Justitiarin jedoch wortbrüchig geworden ist, schockt mich doch über das gewohnte Maß hinaus. Ich persönlich verkehre in Kreisen, in denen solch ein Verhalten nicht üblich ist. Ich bin es nicht gewohnt, dass man mich belügt und ein einmal gegebenes Versprechen nicht hält.

Eine persönliche Entschuldigung ist das mindeste, das ich von Ihrer Mitarbeiterin erwarte.

Ansonsten hier noch einige juristische Hinweise:
  • Eine bloße Aussetzung der Vollstreckung werde ich in diesem Fall nicht dulden. Ich erwarte, dass Sie den Festsetzungsbescheid sofort und unverzüglich aufheben.
  • Eine Untätigkeitsklage reiche ich auch in dieser Sache nach Ablauf von drei Monaten ohne weitere Ankündigung ein.

Mit freundlichen Grüßen


Benjamin K.

Donnerstag, 15. Dezember 2016

Kriegserklärung des RBB

Heute am 15. Dezember 2016 hat der Rundfunk Berlin-Brandenburg meiner Familie und mir den Krieg erklärt. Trotz seiner schriftlichen Zusage vor Gericht, er werde während des laufenden Verfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichten, haben wir heute einen Festsetzungsbescheid erhalten.


Da ich im Gegensatz zum RBB nicht wortbrüchig werde, erkläre ich hiermit heute feierlich, mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln für die Abschaffung des demokratiefeindlichen öffentlich-rechtlichen Rundunks zu sorgen.

Und so wie Winston Churchill im Juni 1940 den nationalsozialistischen Feinden der Demokratie entgegentrat, so trete auch ich von heute an den öffentlich-rechtlichen Feinden der Demokratie entgegen:

„Wir werden kämpfen bis zum Ende. Wir werden in Frankreich kämpfen, wir werden auf den Meeren und Ozeanen kämpfen. Wir werden mit wachsender Zuversicht und wachsender Stärke am Himmel kämpfen. Wir werden unsere Insel verteidigen, wie hoch auch immer der Preis sein mag. Wir werden an den Stränden kämpfen, wir werden an den Landungsabschnitten kämpfen, wir werden auf den Feldern und auf den Straßen kämpfen, wir werden in den Hügeln kämpfen. Wir werden uns nie ergeben.“ (Winston Churchill)



Donnerstag, 10. November 2016

Hallo? Ist jemand zu Hause?

Offener Brief an das Justitiariat des RBB:

Benjamin K.


Rundfunk Berlin Brandenburg
Justitiariat
Dr. X
Masurenallee 8-14
14057 Berlin
XXX, 10.11.2016


Benjamin K. ./. Rundfunk Berlin-Brandenburg


  • Erinnerung an die Bearbeitung meines Antrags vom 4.10.2016
  • Erinnerung an die Beantwortung meines Schreibens vom 20.10.2016

Sehr geehrte Frau Dr. X,

hiermit darf ich höflich an die Bearbeitung meines Antrags vom 4.10.2016 und die Beantwortung meines Schreibens vom 20.10.2016 erinnern.
Zu Ihrer Information: In einem demokratischen Rechtsstaat ist es durchaus üblich, ein gutes Verhältnis zu den Bürgern zu pflegen, das Grundgesetz zu achten, sich an die rechtlichen Vorgaben zu halten, Anträge zu bearbeiten und Fragen der Bürger zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Benjamin K.

Donnerstag, 20. Oktober 2016

RBB droht alleinerziehender Mutter mit Haft - Offener Brief

Offener Brief an den RBB:

Rundfunk Berlin Brandenburg
Justitiariat
XXXX
Masurenallee 8-14
14057 Berlin
XXXX, 20.10.2016


XXXX ./. Rundfunk Berlin-Brandenburg
  • · Antrag auf Auskunftserteilung wegen möglicher Haftstrafe gegen mich als Oppositionellen
  • · Erinnerung an meinen Antrag auf sofortige Kontolöschung
  • · Erneute Ankündigung der Untätigkeitsklage

Sehr geehrte Frau XXXX,

Sie planen die Verhaftung der alleinerziehenden Mutter K. W. aus Beetzsee, da diese Kritik an dem von Ihnen betriebenen Gesinnungsjournalismus übt und entsprechend keinen Rundfunkbeitrag zahlt.

Zwar behauptete Ihr Sprecher gegenüber der taz, den Haftbefehl hätte die Gemeinde als Vollstreckungsbehörde erlassen. Wie Sie jedoch als Juristin wissen, ist dies gelogen. Antragstellende Behörde ist die Landesrundfunkanstalt, entsprechend konnte der MDR im Fall Sieglinde Baumert ja auch den Haftbefehl wieder zurückziehen.

Da auch ich den von Ihnen betriebenen Gesinnungsjournalismus kritisiere und keinen Rundfunkbeitrag zahle, fordere ich Sie hiermit auf, mir mitzuteilen, welche Schritte gegen mich als berufstätiger Vater von vier Kindern Ihrerseits eingeleitet werden, sollte ich in dem derzeit laufenden Gerichtsverfahren gegen Sie unterliegen.

Des Weiteren erinnere ich hiermit an meinen Antrag auf sofortige Kontolöschung vom 4.10.2016. Sie führen illegal auf meinen Namen ein Beitragskonto. Dies ist unverzüglich zu löschen. Sollte dies nicht geschehen, reiche ich am 5.1.2017 Untätigkeitsklage gegen Sie ein!

Für Presse- und Informationsfreiheit! Keine Chance der Meinungsdiktatur!

Mit freundlichen Grüßen

Freitag, 14. Oktober 2016

Pay-TV statt Rundfunkbeitrag? Eine Frage an den CSU Abgeordneten Oliver Jörg

Sehr geehrter Herr Jörg,

der sogenannte „Marsch durch die Institutionen“ der 68er Generation ist meiner Ansicht nach eine der erfolgreichsten revolutionären Akte mit enormen Auswirkungen gerade für die aktuelle Politik. Vieles, was damals nur Programm war, ist heute Wirklichkeit geworden. So zum Beispiel die Diskreditierung der „traditionellen“ Familie.


So schrieb schon 1970 der an der Universität Oldenburg tätige 68er-Pädagogik-Professor Hans-Jochen Gamm:


„Wir brauchen die sexuelle Stimulierung der Schüler, um die sozialistische Umstrukturierung der Gesellschaft durchzuführen und den Autoritätsgehorsam einschließlich der Kindesliebe zu den Eltern gründlich zu beseitigen.“


Heute sitzt die 68er Generation (und ihre Adepten) an den Schalthebeln der Macht. Gerade der öffentlich-rechtliche Rundfunk wurde unterwandert und zum Sprachrohr der 68er Ideologie umgeformt.


Entsprechend sieht  das Fernsehprogramm der Landesrundfunkanstalten aus. „Fickt euch!“ heißen dort die Sendungen für die Jugendlichen und Kinder: „ Einmal die Woche erzählt Kristina […], wie vielfältig Sex sein kann, spricht Themen an, die man vielleicht nicht mit Freunden und Familie besprechen möchte und geht auf die Fragen ihrer Nutzer ein. »Fuck.TEN« fasst die zehn wichtigsten Fakten aus »Fickt euch!« zusammen.“ 


Als Vater von vier Kindern fände ich es daher wünschenswert, wenn die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zukünftig dem Pay-TV-Prinzip folgen würde. Das Programm der ARD und ZDF würde dann nur noch verschlüsselt ausgestrahlt. Nur wer wirklich Sendungen wie „Fickt euch!“ konsumieren möchte, muss dafür zahlen. An Hartz IV Empfänger könnten kostenlose Fernsehgutscheine ausgeteilt werden.

 

Wie stehen Sie als CSU-Politiker zu meinem Vorschlag, das Beitragsmodell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in ein Pay-TV-Modell umzuwandeln? Glauben Sie nicht auch, dies würde die Position des Bürgers gegenüber den familienfeindlichen, öffentlich-rechtlichen Medien stärken?

Beste Grüße! 


Die Antwort des CSU-Abgeordneten findet sich hier:

http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-1480-77899--f459978.html

Man kann dazu nur sagen, wie soll denn der Bürger kritisch dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk gegenübertreten, wenn er diesen auf Gedeih und Verderb finanzieren muss? Nur das Recht, den Vertrag zu kündigen, gibt dem Bürger das entscheidende Druckmittel in die Hand, den Prozess der demokratischen Meinungsbildung nachhaltig mitzugestalten.

Mit dem Rundfunkzwangsbeitrag hingegen ist der Bürger, zumindest in Teilen, entmündigt und mit der gegenwärtigen Politikerstaffage wird das auch so bleiben.

Dienstag, 4. Oktober 2016

Antrag auf sofortige Löschung des Beitragskontos

Rundfunk Berlin Brandenburg
Justitiariat
Masurenallee 8-14
14057 Berlin
 4.10.2016
XXX ./. Rundfunk Berlin-Brandenburg

· 1.) Antrag auf sofortige Löschung des auf meinen Namen geführten Beitragskontos
· 2.)Ankündigung der Untätigkeitsklage

Begründung
Ohne dass ich bei Ihnen ein Beitragskonto eröffnet hätte, führen Sie auf meinen Namen ein Beitragskonto und fordern derzeit 641,04 Euro.
Dies verstößt in zweifacher Hinsicht gegen geltendes Recht.

1.) Es existiert keine rechtliche Grundlage, welche die Landesrundfunkanstalt ermächtigt, sogenannte „Direktanmeldungen“ vorzunehmen. Hierzu bedarf es hoheitlicher Rechte, die Ihnen weder im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, noch in der „Satzung des Rundfunk Berlin-Brandenburg über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge“ durch den Gesetzgeber gewährt wurden.

2.) Das LG Tübingen hat in seinem Beschluss vom 16.9.2016, 5 T 232/16, festgestellt, dass es sich bei den Landesrundfunkanstalten um keine Anstalten handelt, „die der Ausübung staatlicher Verwaltung dienen“. Insofern „werden die erforderlichen Merkmale einer Behörde nicht erfüllt“, was zur Folge hat, dass es sich bei den Landesrundfunkanstalten um Unternehmen handelt, die kein Recht zur Ausübung hoheitlicher Aufgaben besitzen und entsprechend keine Direktanmeldungen vornehmen dürfen.

Sie sind daher verpflichtet, unverzüglich das auf meinem Namen geführte Beitragskonto zu löschen. Die von Ihnen geforderten Beiträge sind für null und nichtig zu erklären. Sollte innerhalb von drei Monaten kein Bescheid auf meinen Antrag bei mir eingehen, werde ich ohne weitere Ankündigung Untätigkeitsklage einreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Dienstag, 26. Juli 2016

Kann man gegen den Staat vollstrecken lassen?

Dass sich die einstmals biedere Bundesrepublik schon lange in eine Art Bananenrepublik verwandelt hat, dürfte inzwischen auch dem verschlafensten Bürger dieses Landes nicht entgangen sein.

Wer meinen Blog verfolgt, weiß überdies, dass mein anfänglicher Härtefallantrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag nicht nur auf Gewissensnot gründete, sondern wir auch wirtschaftliche Härte geltend gemacht hatten. Als kinderreiche Familie wurde uns damals, in wirtschaftlich für uns schwierigen Zeiten, jegliche ergänzende Sozialleistung verweigert. Warum verstehe ich bis heute nicht.

Im Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdams hieß es jedoch, wirtschaftliche Not wäre kein Befreiungsgrund für kinderreiche Familien vom Rundfunkbeitrag. Wir könnten ja ergänzende Sozialleistungen beantragen und ggf. dagegen klagen, wenn uns diese nicht gewährt würden.

Das habe ich getan und für den Zeitraum unserer wirtschaftlichen Notlage jede Menge Klagen vor dem Sozialgericht eingereicht. Nun, nach über drei Jahren wurde im Juni dieses Jahres in der ersten Klage das Urteil gesprochen und das Jobcenter zur Zahlung eines mittleren vierstelligen Betrags verurteilt.

Das ist doch Geld dachten wir und haben uns gefreut! Über einen Monat später jedoch wuchs das Erstaunen, warum das Geld vom Jobcenter nicht ausgezahlt wird. Wie wir erfahren mussten, ist dies normal. Versierte Rechtsanwälte würden daher gleich zu Beginn eines solchen Verfahrens einen vollstreckbaren Titel gegen das Jobcenter beantragen, da diese in der Regel nach solchen „Blut, Schweiß und Tränen Urteilen“ nicht zahlen.

Konkret heißt das nun, ich muss beim Sozialgericht = Staat einen vollstreckbaren Titel beantragen, mit diesem Titel zum Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts = Staat gehen, damit dieser dann das örtliche Jobcenter = Staat zwangsvollstreckt.

Ehrlich gesagt, darüber mussten wir herzhaft lachen. So viel Klamauk ist dann doch zu viel! Wie bitte soll ich meinen Kindern bei so viel Absurdität auch nur annähernd so etwas wie Achtung gegenüber diesem "Staat" beibringen?! :-D Das ist einfach zu lustig und zu verrückt.


Donnerstag, 30. Juni 2016

Ist der RBB ein Subunternehmen der kommunalen Abfallentsorgung?

Am 21. Juni 2016 hatte ich beim Justitiariat des RBB angefragt, woher diese von unserem Umzug wussten. Schon einen Tag später erhielt ich eine Antwort. Demnach wurden unsere Daten vom Einwohnermeldeamt auf Grundlage des §17 MeldDÜV (Brandenburg) übermittelt.

Das fand ich nun äußerst interessant. Unter §17 MeldDÜV des Landes Brandenburges wird nämlich die Datenübermittlungen an die für die Abfallentsorgung zuständigen Behörden geregelt. 

Ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk also ein Subunternehmen der kommunalen Abfallentsorgung? Am besten, ich frage einmal nach.

P.S. Mir ist natürlich klar, dass ich vergessen hatte, nach §8 Absatz 3 MeldDÜV  eine Auskunftssperre nach § 51 des Bundesmeldegesetzes einzutragen, womit dem Einwohnermeldeamt untersagt wird, Daten an den RBB weiterzuleiten. Kurios bleibt das Schreiben des RBB dennoch.






Dienstag, 21. Juni 2016

Woher wissen die, dass wir umgezogen sind?

Kaum zieht man um, kriegt man an die neue Anschrift auch schon Post von der Rundfunkanstalt. Unsere neue Adresse kannten die offenbar schneller, als dass ich mir selbst Straße, Hausnummer und Postleitzahl merken konnte.

Wie geht das zu? Fragen wir doch einfach mal nach. 

Behörden sind verpflichtet, in laufenden Verwaltungsverfahren alle gespeichertenen Daten gegenüber dem Bürger offenzulegen. Gleichzeitig ist es in der Regel verboten, ohne Einwilligung der Bürger Daten zum Beispiel von einer Behörde zur anderen weiterzuleiten.

Machen wir also einfach mal die Probe auf's Exempel und fragen nach, woher der RBB die Daten hat!







Mittwoch, 13. Januar 2016

Über Fanatiker, Langweiler und die seltene Ausnahme eines Menschen, der in politischen Diskussionen über sich selbst lachen kann...

Warum beschäftigen sich Menschen mit Politik? Ich denke, die Motivation, sich mit politischen Fragen zu beschäftigen, hat im Emotionalen seine Wurzel. 


Das Motiv sich auf die politische Frage einzulassen, ist irrational, gründet in der Biographie. Das zeigt schon, dass es in politischen Diskussionen immer um "Veränderung" geht. Also selbst ein Konservativer nach Veränderung der politischen Zustände strebt, also zum Beispiel Kritik an Merkels Asylpolitik äußert. Veränderung immer im Sinne einer psychischen Entlastung verstanden, so dass "politisches Engagement" auch ein persönliches Engagement ist, dass zum Beispiel der marxistische Arbeitslose aus Frust über sein Schicksal politsch streitet oder der FDP-Anhänger gegen die große steuerliche Belastung seines Einkommens. 



Daneben gibt es das Motiv, die politische Frage als Mittel zum Zweck zu begreifen. Das betrifft in der Regel den Machtmenschen. Für ihn ist das emotionale Motiv, sein Streben nach Macht. In der politischen Diskussion ist er eher ein Langweiler, trägt wie Politiker es tun, Gemeinplätze vor, schielt auf das Echo der Medien. 



So dass wir nunmehr zwei Typen des politischen Menschen kennengelernt haben. Der erste ist in mehr oder minder starker Ausprägung Fanatiker. In politischen Diskussionen kann er bis zur Unerträglichkeit emotional werden, denn er kämpft für seine Sache, sein Recht. Der zweite Typ sieht die politische Diskussion als Mittel zum Zweck, ist jedoch in der Diskussion ein Langweiler, denn seine Argumente zielen immer nur auf den Machterhalt, niemals auf die politische Frage selbst. Man konnte das sehr schön beim Thema Rundfunkbeitrag auf der Webseite abgeordnetenwatch.de beobachten. Der Berufspolitiker hat zum Rundfunkbeitrag keine Meinung, sondern käut wieder, was seinem eigenen Machterhalt dient. 




Ich persönlich  bevorzuge in der politischen Diskussion einen dritten Typ, ich möchte ihn Ritter des Geistes nennen. Er ist in der Lage, über sich selbst zu reflektieren, er weiß, woher sein Motiv, politisch zu diskutieren stammt und somit ist er befähigt, eine Narrenkappe zu tragen, sich selbst und die Politik humoristisch zu begreifen und über sich selbst zu lachen. Erst durch diese Befähigung wird er zum Freigeist, kann unbefangen Argumente der Diskussion aufgreifen und weiterführen, kann die andere Meinung des Anderen in der ganzen Radikalität des Andersseins stehen lassen. Mit ihm macht politische Diskussion Spaß. Fanatiker fangen in der Regel jedoch irgendwann an, Bomben zu werfen, was den berufspolitischen Langweilern dann zum Anlass wird, "Betroffenheit" zu zeigen. Da hört der Spaß auf.