Wie geht das zu? Fragen wir doch einfach mal nach.
Behörden sind verpflichtet, in laufenden Verwaltungsverfahren alle gespeichertenen Daten gegenüber dem Bürger offenzulegen. Gleichzeitig ist es in der Regel verboten, ohne Einwilligung der Bürger Daten zum Beispiel von einer Behörde zur anderen weiterzuleiten.
Machen wir also einfach mal die Probe auf's Exempel und fragen nach, woher der RBB die Daten hat!
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