Freitag, 16. Dezember 2016

Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid des RBB

An den:

Rundfunk Berlin Brandenburg
vertreten durch die Intendantin
Patricia Schlesinger
Masurenallee 8-14
14057 Berlin
XXX, 15.12.2016


Benjamin K, ./. Rundfunk Berlin-Brandenburg
  • Widerspruch gegen Ihren Festsetzungsbescheid vom 2.12.2016, zugestellt am 15.12.2016

Sehr geehrte Patricia Schlesinger,

Ihre Justitiarin Frau Dr. XXX hatte dem Verwaltungsgericht Potsdam mit Schreiben vom 16.1.2014 zugesichert, dass Sie gegen meine vier Kinder, meine Frau und mich keine Vollstreckungsmaßnahmen einleiten werden, solange das Verfahren läuft.

Nun ist Frau Dr. XXX wortbrüchig geworden und hat am 2.12.2016 einen Festsetzungsbescheid erlassen, der verwaltungsrechtlich einem vollstreckbaren Titel gleichkommt, obwohl das Verfahren immer noch läuft.
Gegen diesen erhebe ich hiermit Widerspruch und fordere Sie auf, diesen sofort und unverzüglich aufzuheben.

Dass die Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit Wahrheit und Wahrhaftigkeit nicht allzuviel zu tun hat, ist Ihnen sicher kein Geheimnis, denn Sie verantworten das alles ja:
  • Man denke an die Inszenierung einer Lichterkette für Flüchtlinge durch Ihr Sendeformat die „Tagesschau“ am 17.10.2015. Da kaum ein Bürger bereit war, eine Lichterkette durch Berlin für Flüchtlinge zu veranstalten, spielten sie einfach Bilder einer Lichterkette aus dem Irakkrieg ein und behaupteten Hundertausende hätten an der Flüchtlings-Lichterkette teilgenommen.
  • Oder an die angeblichen russischen Panzerkolonnen in der Ukraine. So behauptete Ihr Sender WDR im August 2014, russische Truppen würden in der Ostukraine kämpfen und zeigten ein Bild mit Panzern unter dem zu lesen stand: „Russische Kampfpanzer fahren am 19. August 2014 noch unter Beobachtung von Medienvertretern in der Urkaine“. Dabei stammte das Bild von einer Truppenübung 2008 im Kaukasus.
  • Auch für den Syrien-Krieg machte die ARD Propaganda. So zeigte die Tageschau am 15.4.2012 ein Video, das beweisen sollte, dass die syrische Arme den Friedensplan nicht einhält. Noch am selben Tag brachte ihr Sender ZDF das gleiche Video mit dem Hinweis, es zeige Kampfhandlungen in Afghanistan.

Diese Beispiele ließen sich ad nauseam fortsetzen. Deswegen hatte ich seinerzeit die Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragt, deswegen klage ich, wie Ihnen bekannt ist vor dem Oberveraltungsgericht Berlin-Brandenburg gegen Sie.

Dass Ihre Justitiarin jedoch wortbrüchig geworden ist, schockt mich doch über das gewohnte Maß hinaus. Ich persönlich verkehre in Kreisen, in denen solch ein Verhalten nicht üblich ist. Ich bin es nicht gewohnt, dass man mich belügt und ein einmal gegebenes Versprechen nicht hält.

Eine persönliche Entschuldigung ist das mindeste, das ich von Ihrer Mitarbeiterin erwarte.

Ansonsten hier noch einige juristische Hinweise:
  • Eine bloße Aussetzung der Vollstreckung werde ich in diesem Fall nicht dulden. Ich erwarte, dass Sie den Festsetzungsbescheid sofort und unverzüglich aufheben.
  • Eine Untätigkeitsklage reiche ich auch in dieser Sache nach Ablauf von drei Monaten ohne weitere Ankündigung ein.

Mit freundlichen Grüßen


Benjamin K.

1 Kommentar:

  1. Untätigkeitsklage bringt nur etwas bei Behörden. Es ist aber keine Behörde sondern ein Unternehmen!

    Landgericht Tübingen:
    http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=21332


    Die russischen Uboote vor der schwedischen Küste hast du vergessen. Das wäre ein noch besseres Beispiel für eine Zeitungsente oder auf Neudeutsch FakeNews.

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