Das fand ich nun äußerst interessant. Unter §17 MeldDÜV des Landes Brandenburges wird nämlich die Datenübermittlungen an die für die Abfallentsorgung zuständigen Behörden geregelt.
Ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk also ein Subunternehmen der kommunalen Abfallentsorgung? Am besten, ich frage einmal nach.
P.S. Mir ist natürlich klar, dass ich vergessen hatte, nach §8 Absatz 3 MeldDÜV eine Auskunftssperre nach § 51 des Bundesmeldegesetzes einzutragen, womit dem Einwohnermeldeamt untersagt wird, Daten an den RBB weiterzuleiten. Kurios bleibt das Schreiben des RBB dennoch.
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