Samstag, 4. Januar 2014

Schreiben des Verwaltungsgerichts Potsdam



Erst die Zahlungserinnerung, dann die Rechnung

In Zivilgesellschaften ist es üblich, erst eine Rechnung zu stellen und dann, falls die Zahlung nicht erfolgt, eine Zahlungserinnerung auszustellen.

Anders der RBB. Hier wurde am 1.12.2013 erst die Zahlungserinnerung verschickt, dann nachdem ich diese moniert hatte, eine auf den 6.12.2013 datierte Rechnung nachgereicht.