Montag, 21. Juli 2014

Stellungnahme zum öffentlichen Massenverfahren gegen Rundfunkbeitragskritiker

Stellungnahme zum Massenverfahren am 19.8.2014 vor dem Verwaltungsgericht Potsdam:



Verwaltungsgericht Potsdam

Friedrich-Ebert-Str. 32

14469 Potsdam



XXX, 22.7.2014

VG XXX    XXX ./. Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB)



Erweiterung meiner Klagebegründung wegen Ablehnung zweier Härtefallanträge durch den RBB:



1.) Härtefallantrag vom 20.12.2012: Beschneidung des Existenzminimums meiner Kinder durch den Rundfunkbeitrag

2.) Härtefallantrag vom  28.1.2013: Befreiung aus religiösen- und Gewissensgründen



An dieser Stelle möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass ich in meiner Klage VG XXX    nur am Rande auf die mögliche Verfassungswidrigkeit des neuen Rundfunkbeitrags hingewiesen hatte, eine mögliche Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags jedoch weder Gegenstand meiner Klage ist, noch argumentativ Bestandteil der durch den Beklagten abgelehnten Härtefallanträge war. Es handelt sich bei meiner Klage folglich nicht um eine sogenannte „gleichförmige Eingabe“ (§§ 17, 18 VwVfG) sondern um abgelehnte Anträge wegen besonderer Härte, die sich auf meinen individuellen Einzelfall beziehen.



Dieser Hinweis schon einmal vorsorglich vor der Verhandlung und insbesondere auch als Hinweis auf die in der Ladung vom 3.7.2014 genannten Urteile der Verfassungsgerichtshöfe Rheinland-Pfalz und Bayern, die nichts mit meiner Klage zu tun haben.



Durch den Rundfunkbeitrag wird das Existenzminimum meiner Kinder beschnitten. Gleichzeitig ist aufgrund meiner Selbständigkeit praktisch eine reguläre Befreiungsmöglichkeit nicht gegeben. Der von mir am 20.12.2012 gestellte Härtefallantrag wurde ebenfalls durch den Beklagten abgelehnt.



Als Zeugin für unsere wirtschaftliche Situation und die fehlende Möglichkeit einer regulären Befreiung trotz des theoretischen Anspruchs auf Sozialleistungen, beantrage ich zu berufen, die Beauftragte der Stiftung „Familie in Not“ in XXX:



Frau XXX

zu berufen über XXX



Gleichzeitig möchte ich ebenfalls darauf hinwiesen, dass ich mit meinem Härtefallantrag vom 28.1.2013  keinesfalls eine mögliche Verfassungswidrigkeit als Befreiungsgrund angeführt hatte, sondern aus religiösen- und Gewissengründen eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragt habe. Dies muss im Rahmen des Rundfunkstaatsvertrags nach § 4 Abs. 6 RBStV möglich sein, insbesondere da das Bundesverfassungsgericht in seiner Ablehnungsbegründung einer Verfassungsbeschwerde (1 BvR 2550/12 vom 12.12.2012) sowie der Entscheidung zur Verfassungsbeschwerde vor dem Staatsgerichtshof Baden-Württemberg vom 19.08.2013, AZ: 65/13, 1 VB 65/13 eine Beschränkung der Befreiung wegen besonderer Härte auf den unter § 4 Abs. 6 RBStV beispielhaft genannten Fall, ausgeschlossen hat.



Die in Artikel 4, Absatz 2 GG gewährte ungestörte Religionsausübung kann mir durch Stattgabe meines Härtefallantrags zugestanden werden, ohne dass hierdurch der 15. RBStV verfassungswidrig werden müsste.  Hierzu beachten Sie bitte das ebenfalls im Internet vorliegende Dekret inter mirifica, des Zweiten Vatikanischen Konzils, promulgiert durch Papst Paul VI. Hier heißt es u.a. im Absatz 9:



„Eine besondere Verantwortung tragen die Leser, Zuschauer und Zuhörer, die sich ja in freier und persönlicher Entscheidung der Sozialen Kommunikationsmittel bedienen. Dabei gilt es, sich für das zu entscheiden, was sowohl ethisch wie künstlerisch wertvoll und wissenswert ist. Es gilt aber auch, das Minderwertige oder Verführerische abzulehnen, ebenso alles, was schlechtes Beispiel gibt, und auch, was gute Darbietungen hindert oder schlecht fördert. Dies geschieht häufig dann, wenn man Geld für Darbietungen ausgibt, die von ihren Veranstaltern lediglich aus Gründen gewinnsüchtigen Profits angeboten werden.“



Was kurz zusammenfasst heißt, als Christ bin ich durch mein Gewissen dazu verpflichtet, keine Medien zu finanzieren, die minderwertig und verführerisch sind. Fernsehen ist jedoch schon aufgrund seiner strukturellen Problematik[1] das minderwertige und verführerische Medium par excellence.



Mein Grundschullehrer hatte das Problem seinerzeit prägnant auf den Punkt gebracht: Lesen bildet, Fernsehen macht dumm. Hierzu gibt es nichts hinzuzufügen und alle elaboriert durch hochbezahlte Verfassungsrichter vorgebrachten „Argumente“ werden an dieser Wahrheit nichts ändern können.



Denn dass das Fernsehen dumm macht, gilt genauso wie 2+2=4 ist[2]. Und natürlich kann der Staat die Menschen durch öffentlich-rechtliches Fernsehen dergestalt manipulieren, dass sie behaupten: 2+2 wäre 5 oder Fernsehen würde bilden. Man sieht dies wunderbar in Berward Wembers Dokumentarfilm „Wie informiert das Fernsehen? Ein Indizienbeweis“[3] belegt: 80% der Konsumenten des öffentlich-rechtlichen Fernsehens glauben der Eigenwerbung der öffentlich-rechtlichen Sender und geben in Umfragen an, die ihnen vorgeführten Fernsehbeiträge wie „Tagesschau“, „Heute“ und „Tagesthemen“ wären „sehr informativ und klar verständlich“. Die gleichzeitig durchgeführte Kontrollmessung ergab jedoch, dass lediglich 20% der Testgruppe die Informationen einigermaßen verstanden und erinnert hatte. Was heißt, die Menschen glauben, sie würden sich durch öffentlich-rechtliches Fernsehen politisch bilden, faktisch sind sie jedoch nach dem Konsum der „Tagesschau“ nicht einmal mehr in der Lage, sich überhaupt daran zu erinnern, was sie in den letzten fünfzehn Minuten getan haben, womit auch wissenschaftlich[4] die prägnante Aussage meines Grundschullehrers belegt wird: Fernsehen macht dumm.



An der grundsätzlichen Wahrheit also, dass 2+2=4 ist oder dass das Fernsehen dumm macht, kann der Staat somit nichts ändern, wobei jedoch die Beobachtung des im 3. Reich verfolgten Schriftstellers Alfred Polgar zu berücksichtigen ist:



„Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge, die sie schon hundertmal gehört haben, als eine Wahrheit, die ihnen völlig neu ist.“



Sehr schön wird dieses Grundprinzip der Manipulation auch in beiliegendem Comic deutlich:






Gerade da den Machern und Verantwortlichen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bekannt ist, wie Fernsehen auf die Menschen wirkt, was für fatale Auswirkungen tagtäglicher Fernsehkonsum auf das kritische Denkvermögen hat, dass das Fernsehen wortwörtlich dumm macht, indem es zum Beispiel Lügen für Wahrheit ausgibt, ist die Behauptung, Fernsehen würde einen essentiellen Beitrag zur freien Meinungsbildung in Deutschland leisten, verbrecherisch. Bert Brecht formuliert das sehr treffend:



„Wer die Wahrheit nicht weiß, der ist bloß ein Dummkopf. Aber wer sie weiß und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher!“



Was heißt, es darf mir durch staatliche Institutionen im Rahmen meiner Religionsfreiheit nicht das Recht genommen werden, „das Minderwertige oder Verführerische“ abzulehnen, sprich jene Medien abzulehnen, deren Charakteristik gerade darin besteht, dass sie dumm machen. Es muss vielmehr meiner Gewissensentscheidung vorbehalten bleiben, ob ich das Medium Fernsehen generell für minderwertig und verführerisch halte und es muss mir in diesem Rahmen zugestanden werden, mich gegen die Rundfunkteilnahme und Zahlung der Rundfunkbeiträge zu entscheiden und das Gericht muss im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland meinen Härtefallanträgen stattgeben und den Widerspruchsbescheid des Beklagten aufheben.



Mit freundlichen Grüßen
XXX





[1] Vgl.: Neil Postman:  „Wir amüsieren uns zu Tode“, Frankfurt a. M. 1987.

[2] Vgl.: George Orwell: „Nineteen Eighty-Four“,Harmondsworth, 1986. S. 220ff.

[3] Dass dieser Film 1975 im ZDF ausgestrahlt wurde, zeigt, dass die Zahlen nicht nur den Machern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bekannt sind, sondern mit eiskaltem Zynismus genau das betrieben wird, was man landläufig als Volksverdummung bezeichnet.


[4] Weitere wissenschaftliche Studien zur Schädlichkeit des Fernsehens und seine negativen Auswirkungen können gerne angeführt werden, sind jedoch auch, wie es in der Ladung so schön heißt, sehr leicht im Internet zu finden.

Jörg Münchhoff erstattet Strafanzeige wegen öffentlich-rechtlicher Filmförderpraxis

(c) Grevener Zeitung

Grevener Zeitung:

"Die Liste der Vergehen und die Liste der Beschuldigten ist lang, das Thema komplex. Es geht um die Förderpraxis des öffentlich-rechtlichen TV, die Münchhoff für illegal hält. Münsters Oberstaatsanwalt Heribert Beck bestätigte jetzt auf Nachfrage unserer Redaktion: 'Wir haben die Ermittlungen aufgenommen.'"

Grevener Zeitung - Lesen Sie mehr auf:
http://www.grevenerzeitung.de/staedte/greven/48268-Greven~/Grevener-kaempft-gegen-Filmwirtschaft-Schwere-Kost-fuer-den-Staatsanwalt;art967,2426308#plx1115735586

Neue Petitionen für Thüringen und Berlin

Rundfunk ist Ländersache, der Bundestag ist nicht zuständig. Daher sollen nun in einer bundesweiten Unterschriftenaktion möglichst alle Landesparlamente direkt erreicht werden. Unterzeichnen kann aber jeder - auch aus anderen Bundesländern, auch "anonym" bzw. ohne öffentliche Anzeige der persönlichen Daten.

Es wird also ausdrücklich auch um Unterschriften aus anderen Bundesländern gebeten!











Sowie die bundesweite Petition, die jedoch an alle Ministerpräsidenten und Parlamente der Länder weitergeleitet wird:
 



Bitte die Petitionen auch im Internet und den sozialen Netzwerken teilen. Kurzlinks finden sich hier:
SACHSEN http://bit.ly/ARDZDFGEZ-2014-SN
THÜRINGEN http://bit.ly/ARDZDFGEZ-2014-TH
BRANDENBURG http://bit.ly/ARDZDFGEZ-2014-BB
BERLIN http://bit.ly/ARDZDFGEZ-2014-BE

Montag, 14. Juli 2014

Unbequem muss möglich sein?

© ARD, ZDF, Beitragsservice



 

Salz muss der neue Zucker sein.


Ich bin ein Schleckermaul. Jeden Morgen, wenn ich aufstehe, esse ich Cornflakes. Und weil die mir nicht süß genug sind, hole ich mir die Zuckerdose aus dem Schrank und kippe mir noch mal ordentlich Zucker über meine Flakes. Hmm… das ist dann süß, herrlich!
Nun hat die Salzindustrie festgestellt, dass der Salzkonsum in Deutschland immer weiter zurückgeht, da die Menschen morgens lieber Zucker als Salz über ihre Cornflakes kippen. Hiergegen musste etwas unternommen werden.


Unbequem
ist stets
bequem.
















Ein Glas Rotwein in der Toskana und die Folgen


In einer millionenschweren Imagekampagne wurde nun ein neues Image für das Salz entwickelt.

Dafür saßen vorab in der Toskana, bei einem gepflegten Glas Rotwein, mehrere PR- und Werbe-Spezialisten und dachten darüber nach, wie man das schlechte Image des Salzes ändern könne.

„Ganz einfach“, meinte da Frank Knoll, studierter Linguist und Spezialist für Öffentlichkeitsarbeit, „Unsere Sprache besteht aus zwei Komponenten, einem Signifikant und dem Signifikat. Wenn ich nun das Wort „Zucker“ sage, dann ist das Wort das Bezeichnende (Signifikant), also einfach eine Laut- oder Zeichenfolge. Wenn ich das Wort „Zucker“ höre und an Süßspeisen und andere Leckereien denke, dann sind diese inneren Vorstellungen das Bezeichnete (Signifikat), also das, was ich mit dem Wort „Zucker“ meine. Unsere Aufgabe ist nun, diese positiven Vorstellungen, die die Leute haben, wenn sie das Wort „Zucker“ auf einer Zuckerdose lesen oder das Wort „Zucker“ hören, auch auf das Salz zu übertragen.“

http://de.wikipedia.org/wiki/Signifikat

 

Salz ist Zucker


„Charmant, so machen wir das!“ rief Jana Gruber, die junge Designerin aus Berlin, „Wir müssen irgendwie unser Salz mit dem Zucker verbinden, vielleicht so: ‚Salz ist Zucker!‘“

„Gar nicht schlecht, gar nicht schlecht“, meldete sich nun auch Jörg Mansen zu Wort, der den redaktionellen Teil des Teams bildete, „da gab es mal so einen Roman, den mussten wir in der Schule lesen, hieß ‚1984‘, da war das absolut gut erklärt und die hatten das echt drauf: ‚ Krieg ist Frieden, Freiheit ist Sklaverei und Unwissenheit ist Stärke‘. Genial, oder? Natürlich ins Politische übertragen. Wenn man sagt, ‚Krieg ist Frieden‘, dann ist das so, als würden wir sagen, ‚Salz ist Zucker‘. Der positiv bewerte Begriff ‚Zucker‘ wird dem Erdboden gleichgemacht und verschwindet, und dann kommen wir dran und die Leute kaufen unser Salz!“

"Jetzt muss nur noch ein bisschen mehr Dynamik rein", überlegte Frank Knoll, "vielleicht so: Salz muss der neue Zucker sein."

"Sehr gut, sehr gut, das trifft es genau: 'Salz muss der neue Zucker' sein, das ist es!" rief Jörg Mansen begeistert, "So kriegen wir das hin. Das ist wie 'Krieg ist Frieden' nur dynamischer, besser, die Leute vergessen, was Zucker ist, die Leute vergessen, was Salz ist und kippen sich einfach nur noch irgendein Zeugs über ihre Cornflakes, egal wie es schmeckt. So läuft der Hase!"

 

Ein bisschen anders sind wir alle – Unbequem ist der neue Angepasste


Ein sogenannter „Unbequemer“ ist im Jargon der 68er Generation eine Person gewesen, die in den 1970er und 1980er Jahren in der Bundesrepublik sich gegen den politischen Mainstream stellte und dafür eintrat, dass Dinge möglich wurden, die unmöglich waren. Das heißt, ein Unbequemer war genau eine solche Person, die für gesellschaftliche Änderungen eintrat, die nicht möglich waren oder besser gesagt, nicht möglich zu sein erschienen.

Was passiert nun jedoch, wenn ARD und ZDF damit werben: „Unbequem muss möglich sein.“? Richtig. Der Begriff „unbequem“ wird nivelliert, wird bedeutungslos, wird zunichte gemacht. Denn wenn es als „politisch unbequem“ gilt, genau das zu tun, was möglich ist, sprich, was opportun ist, dann wird nicht nur Opportunismus gepredigt, sondern vor allem das verhindert, was Politik ausmacht, nämlich dass es auch „Unbequeme“ gibt, sprich Menschen, die sich gegen den Mainstream stellen, Menschen, die wissen, dass man nicht den Nimbus des „Unbequemen“ haben kann, wenn man gleichzeitig brav Rundfunkgebühren zahlt, sondern dass unbequem sein heißt, genau keine Rundfunkgebühren zu zahlen, da man die Kontrolle der öffentlichen Diskurse durch die geballte öffentlich-rechtliche Medienmacht ablehnt.

Nachtrag:
Die Werbekampagne aus dem Jahr 2012 zeigt den knapp zwei Jahre später wegen Steuerhinterziehung verurteilten Uli Hoeneß. Dies war ganz sicher nicht im Sinne der Macher, gibt der ganzen Kampagne aber im Nachhinein eine zusätzliche Note.

Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker


Das Verwaltungsgericht Potsdam hat genug. In einem Massenverfahren soll nun mit preußischer Gründlichkeit dem unliebsamen "Rundfunk-Querulantentum" der Garaus gemacht werden.

"So geht das nicht weiter!" wird sich der vorsitzende Richter gedacht haben. "Wie kann es jemand wagen, am öffentlich-rechtlichen Rundfunk Kritik zu üben! Unglaublich!"

Und so wurde zur Tat geschritten:

Am Dienstag dem 19. August 2014 werden um 10:00 Uhr im Sitzungssaal 005 (Erdgeschoß) gleich alle vor dem Verwaltungsgericht Potsdam wegen des Rundfunkbeitrags anhängigen Verfahren auf einen Schlag in einem sogenannten Massenverfahren abgehandelt. Darunter natürlich auch meine Klage.

Der vorsitzende Richter lässt in seinem Schreiben keinen Zweifel darüber aufkommen, wie das Urteil in diesem Verfahren ausfallen wird. Es wird schon vorab auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz und auf das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs verwiesen und den Klägern angeraten, die Klage doch lieber fallen zu lassen.

Na, wenn der Schuss nicht nach hinten losgeht ;-)

Persönliche Anmerkung: Sollte dies hier jemand lesen, der ebenfalls mit seiner Klage zu genanntem Massenverfahren geladen ist, kann er gerne mit mir über das Kommentarmodul in Kontakt treten, dann kann man das gemeinsame Vorgehen besser abstimmen.






Freitag, 11. Juli 2014

Neue Petition für Informationsfreiheit in Brandenburg

Zusammen mit dem Aktionsbündnisses gegen Zwangsgebühren in Sachsen, haben wir eine neue Petition in Brandenburg gestartet. Weitere Petitionen für Berlin und Thüringen folgen.




Bitte unterstützt auch weiterhin die sehr erfolgreiche Petition für Informationsfreiheit in Sachsen:




Montag, 7. Juli 2014

10% Schwarzseher im Jahr 2012?

Mit Schreiben vom 3.7.2014 hatte mir die Vorsitzende des Petitionsausschusses des Landtags Brandenburgs, Bettina Fortunato (Die Linke), einige Fragen gestellt.

Hier meine Antwort:

Bettina Fortunato MdL
DIE LINKE. Fraktion im Landtag Brandenburg
Alter Markt 1
14467 Potsdam

XXX, 7.7.2014

Ihr Schreiben vom 3.7.2014 als Antwort auf meinen offenen Brief zum Thema Rundfunkgebühren

Sehr geehrte Frau Fortuanto,

vielen Dank für Ihr Schreiben, das hat uns sehr gefreut, so schnell und ausführlich von Ihnen zu hören.

Bevor ich auf Ihre Fragen eingehe, vorab einige kurze Anmerkungen zu Ihrem Schreiben:

10 % Schwarzseher im Jahre 2012?

In Ihrem Schreiben sprechen Sie von der hohen Zahl von 10% Schwarzsehern, also von Menschen, die das Rundfunkangebot angeblich genutzt haben, ohne hierfür zu bezahlen. Haben Sie eine Quelle für diese Zahl?

Laut GEZ-Geschäftsbericht aus dem Jahre 2012 [1] lag die Zahl der rundfunkgebührenpflichtig gemeldeten Haushalte bis zur Einführung der neuen Regelung bei gut 96 %. Was heißt, es waren konkret nur knapp 4 % der Haushalte nicht gemeldet. Schaut man sich gleichzeitig an, dass laut Statistischem Bundesamt 5 % der Haushalte im Jahr 2013 in Deutschland [2] über keinen Fernseher verfügten, dürfte meines Erachtens die Anzahl der tatsächlichen Schwarzseher deutlich geringer gewesen sein und möglicherweise sogar im Promille-Bereich gelegen haben. Wie sehen Sie das?

Überprüfung der Nichtnutzung

Als Hinderungsgrund für Reformen nennen Sie die Schwierigkeit, die Nichtnutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu überprüfen. Unser Vorschlag:

Warum sollte hier der Bürger nicht einfach eine eidesstattliche Versicherung abgeben? Bei Falschangabe würde sich der Bürger strafbar machen.

Mangelnde Akzeptanz der alten Regelung

Als wichtiges Argument für den neuen Rundfunkstaatsvertrag führen Sie die mangelnde Akzeptanz der alten Regelung an. Mit viel medialem Rummel wurde durch ARD und ZDF die Neuregelung gefeiert von „Einfach. Für alle“ ist die Rede und von einer „Demokratieabgabe“.

In der Medienwissenschaft wird dieses Vorgehen als „Framing“ bezeichnet, d.h. eine generell unliebsame Sache wird neu verpackt, die GEZ wurde zum „Beitragsservice“, wobei das positiv konnotierte Wort „Service“ nahelegen soll, es ginge um einen Dienst am Bürger. Faktisch jedoch, für den Bürger, hat sich die Situation weiter verschlechtert.

Denn was ist nun mit denjenigen Bürgern, die überhaupt kein öffentlich-rechtliches Fernsehen wünschen oder dieses gar aus Gewissensgründen ablehnen? So lange es ein Recht auf freie Meinungsäußerung gibt, werden diese Ihren Unwillen genauso kundtun, wie zuvor. Das Framing ist also nicht nur gescheitert, durch die Neuregelung wurde das Problem noch einmal verstärkt, da nun der Kreis derjenigen, die gegen ihren Willen zum Rundfunkteilnehmer geworden sind, vergrößert wurde.

Der Protest wird also weiter zunehmen, sich verstärken und im Lauf der Jahre, da bin ich mir sicher, mit dem Wegfall der Generation 60+, also derjenigen Menschen, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in erster Linie nutzen, zu einer ernsten Krise des öffentlich-rechtlichen Rundfunks führen, was bei einer fortdauernden Verweigerung von Reformen in eine generelle Abschaffung oder Privatisierung münden wird.

Oder um es auf den Punkt zu bringen: Viele Menschen, die ich kenne, mich eingeschlossen, fühlen sich inzwischen durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geradezu belästigt. Wir möchten keine WM-Hysterie, wir möchten keine Tagesschau, wir möchten das alles nicht. Nein danke!

Und selbst diejenigen in meinem Bekanntenkreis, die einen Fernseher haben, sagen: Es reicht. Und das hat nichts mit mangelnder Solidarität zu tun. Das hat einfach etwas damit zu tun, dass doch wirklich niemand glaubt, ein primär auf Unterhaltung und Manipulation ausgelegtes Medium wie Fernsehen könne ernsthaft dem Ideal objektiver Berichterstattung entsprechen. Glauben Sie das? Doch davon später noch mehr.

Zu unserer persönlichen wirtschaftlichen Situation

Wegen einiger wirtschaftlichen Schwierigkeiten unseres Unternehmens zeichnet sich seit Ende 2012 für uns als Familie mit demnächst vier Kindern ab, dass unser Einkommen die nächsten Jahre unter dem Existenzminimum liegen wird. Entsprechend hatten wir 2012 rechtzeitig einen Antrag auf Kinderzuschlag gestellt. Dieser wurde abgelehnt, da trotz der Zahlung von Kinderzuschlag unser Einkommen unter dem Mindestbedarf liegen würde. Ein Antrag auf ergänzendes Hartz-IV wurde jedoch gleichzeitig u.a. mit der Begründung abgelehnt, dass uns Kinderzuschlag zustünde.

Zynisch meinte eine Mitarbeiterin der Bundesagentur für Arbeit (Kinderzuschlag): „Tja, wenn Sie nur zwei Kinder hätten, würden wir Ihnen den Kinderzuschlag auszahlen, bei drei Kindern kriegen Sie von uns nichts.“

Hierauf haben wir Klage vor dem Sozialgericht XXX erhoben. Dort meinte der Richter, grundsätzlich stünden uns Sozialleistungen zu, das Verfahren sei für uns als Selbständige jedoch sehr kompliziert und zeitaufwendig, ob wir es nicht lieber sein lassen wollten. Seither dümpelt die Klage, trotz mehrmaliger Nachfragen unsererseits, vor dem Sozialgericht vor sich hin.

Seit dem 1.1.2013 sollen wir nun 17,89€ monatlich für unsere Wohnung an Rundfunkgebühren zahlen, sowie 5,00€ für unsere Firma. Und dies obwohl wir seit 2005 auf Fernsehen und seit 2008 auch auf Radio verzichten. Ein Härtefallantrag an den RBB wurde abgelehnt, mit der Begründung, dass nur Bezieher von bestimmten Sozialleistungen, sowie Bürger, deren Einkommen nicht mehr als 17,89€ über dem Mindestbedarf liegt, von den Rundfunkgebühren befreit werden können. Bürger wie wir hingegen, deren Einkommen unter dem Mindestbedarf liegt, könnten nicht von den Rundfunkgebühren befreit werden, da eine individuelle Einkommensprüfung nicht vorgesehen ist.

Natürlich könnten Sie nun einwenden, dass wir irgendwann einmal, in ein paar Jahren, wenn wir den Prozess vor dem Sozialgericht gewonnen haben, die Rundfunkgebühren zurückerhalten. Da unser Einkommen jedoch unter dem Mindestbedarf liegt, sind auch 17,89€ für uns so viel Geld, dass wir das nicht so einfach mal eben dem milliardenschweren öffentlich-rechtlichen Rundfunk auslegen können. Bei aller Liebe, aber das geht nicht.

Religiöse- und Gewissensgründe, die einer Rundfunkteilnahme entgegenstehen

Sie fragten auch nach religiösen- und Gewissensgründen, die einer Rundfunkteilnahme entgegenstehen. Dies will ich ebenfalls kurz erläutern.

Von der Problematik der Infantilisierung der Gesellschaft durch das Fernsehen sprach ich schon [3]. An dieser Stelle möchte ich nun etwas zur Manipulation der öffentlichen Meinung durch das Fernsehen sagen und dies an drei Manipulationsmethoden erläutern. Dem VGT („Vorgetäuschter Tiefgang“) , der Detransitivierung, und dem Framing:

Ein beliebte Methode ist das unter Journalisten zynisch als VGT („Vorgetäuschter Tiefgang“) bezeichnete Verfahren. Geht beispielsweise irgendwo in Nahost eine Bombe hoch, wird sofort ein sogenannter „Terror-Experte“ vor die Kamera geholt, um anschließend dann von einem „Nahost-Experten“ abgelöst zu werden, ohne dass hinterfragt wird, wie denn der sogenannte Experte zu seinem „Experten-Titel“ kommt.

Noch schlimmer geht es in den sogenannten „Talkshows“ her. Wenn es hier zum Beispiel um Gewalt an Schulen geht, dann treffen „Mobbing-Experten“ auf „Körpersprache-Experten“, die dann zusammen mit Semiprominenten meinungsbildend wirken sollen.

Anstelle den Konsumenten der Sendung darüber aufzuklären, was denn dieser „Experte“ wirklich macht, ist er Journalist, Redakteur oder freier Mitarbeiter, wird ihm das Etikett „Experte“ aufgeklebt und er bekommt dadurch den Anschein eines Fachmanns. Ziel und Zweck des „Experten“ ist, dem Konsumenten der Sendung die objektiv-tiefgehende Analyse eines Ereignisses vorzutäuschen und klarzumachen: Um sich hierzu eine eigene Meinung zu bilden, muss man schon Experte sein. Also lässt es der Konsument lieber und bildet sich keine eigene Meinung.

In die Kritik geraten ist dieses Verfahren im letzten Jahr, als der stellvertretende Chefredakteur des ZDF, Elmar Theveßen in einer Sendung als sogenannter „Terror-Experte“ auftrat, während er vorher schon als „Wirtschaftskriminaltäts-Experte“ und als „Experte für organisierte Kriminalität“ fungierte. Seither geht das öffentlich-rechtliche Fernsehen mit diesem Manipulationsmittel etwas sparsamer um. Aber es wird trotzdem, wie ich mir habe sagen lassen, weiterhin verwendet. Achten Sie einmal auf die sogenannte „Bauchbinde“ in den Nachrichtensendungen, eine Einblendung am unteren Bildschirmrand. Hier wird sehr häufig das Wort „Experte“ eingeblendet, wenn ein Sprecher zu einem Thema Stellung bezieht.

Ein weiteres Mittel sind sprachliche Manipulationen wie Detransitivierungen, sprich der sprachliche Verzicht auf zum Beispiel handelnde Subjekte, so dass sich in jeder normalen „Tagesschau“ Formulierungen finden wie:
  • Sozialleistungen „werden gekürzt“,
  • die Angleichung der Löhne „ist nicht darstellbar“,
  • Arbeitsplätze „gehen verloren“.
Alle drei Formulierungen manipulieren durch die Passivität der Aussage, dem Fehlen eines handelnden Subjekts, indem sie dem Konsumenten der Tagesschau suggerieren, die Kürzung von Sozialleistung würde einfach so vom Himmel fallen, ohne dass hinter dem konkreten Beschluss, Sozialleistungen zu kürzen, konkrete Personen stehen.

Oder: „Die Angleichung der Löhne ist nicht darstellbar“. Auch hinter dieser Entscheidung steht nicht die blanke Notwendigkeit, das Schicksal oder sonst eine unfassbare Kraft, sondern ein konkreter Aufsichtsrat eines konkreten Unternehmens, mit konkret verantwortlichen Personen. Nur dass eben die PR-Abteilung des Unternehmens geschickt zu formulieren wusste, so dass die Verantwortlichkeit nicht auf das Unternehmen zurückfällt. Die Redaktion der Tagesschau gibt diese Formulierung dann 1:1 wieder. Ziele der Detransitivierung sind, Verantwortliche zu verbergen, Informationen zu verschleiern und Aussagen unangreifbar zu machen. Denn wenn „Arbeitsplätze verloren gehen“, dann ist das sprachlich gesehen eine Tatsache und man kann nichts dagegen tun. Wenn jedoch der Aufsichtsrat eines großen, börsenorientierten Unternehmens sich dazu entschließt, zukünftig die Produktionsstätten nach China zu verlegen, damit den Aktionären eine größere Rendite ausgezahlt werden kann, dann kann man hiergegen sehr wohl etwas unternehmen und es finden sich auch Verantwortliche. Schauen Sie sich einmal die Tagesschau an und achten Sie auf dieses sprachliche Manipulationsmittel. Es ist ausgesprochen häufig, auch in den Printmedien.

Zum Framing vielleicht ein Beispiel aus der Fernsehgeschichte: Vor der Wiedervereinigung sprach man in der ARD und dem ZDF immer von den „Warschauer-Pakt-Staaten“. Das Wort Pakt hat und hatte immer eine sehr negative Bedeutung. Man wollte damit zum Ausdruck bringen, dass die Staaten des Warschauer Vertrages wie Verbrecher einer Verbrecherbande miteinander paktieren. Keinesfalls sollte jedoch zum Ausdruck kommen, dass auch auf der anderen Seite der Mauer, auf die die amerikanischen Pershing Raketen ja gerichtet waren (und immer noch gerichtet sind), Menschen leben. Dies als Beispiel für negatives „Framing“: Das feindliche Militärbündnis wurde durch ARD und ZDF kriminalisiert, indem ein negativer „Wortrahmen“ um die Länder des Warschauer Vertrages gelegt wurde. Dies hat jedoch nichts mit objektiver oder sachlicher Darstellung zu tun.

Diese Auflistung ließe sich seitenfüllend weiter fortsetzen. Letztendlich bleibt, eine Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist für mich als Christ aus Gewissensgründen nicht möglich. Ich finanziere solche Methoden nicht mit. Punkt.

Fazit

Sehr geehrte Frau Fortunato,

ich hoffe, Sie verstehen aus diesem Zusammenhang heraus, weswegen für mich eine Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht infrage kommt. Objektive Berichterstattung ist ein journalistisches Ideal, von dessen Verwirklichung der öffentlich-rechtliche Rundfunk weit entfernt ist. Ich werde daher weiter für echte Presse- und Informationsfreiheit in Deutschland kämpfen und mich für eine nachhaltige Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einsetzen, mich aber insbesondere dafür engagieren, dass die Nichtteilnahme am Rundfunk wieder möglich gemacht wird, denn Nichtteilnahme am Rundfunk ist das erste und wichtigste Mittel des Bürgers, an der Art der Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Kritik zu üben.

Mit freundlichen Grüßen
XXX

[1] ARD, ZDF, Deutschlandradio, Beitragsservice: „GEZ. Geschäftsbericht 2012“, Köln 2013.
[2]https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/EinkommenKonsumLebensbedingungen/AusstattungGebrauchsguetern/Tabellen/Unterhaltungselektronik_FBG.html
[3] So in meinem Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid des RBB bezüglich meiner Härtefallanträge. Zu finden in meinem Blog unter: http://presse-und-informationsfreiheit.blogspot.de/2013/10/widerspruch-gegen-den.html

Samstag, 5. Juli 2014

Droht die Verstaatlichung der Presse in Nordrhein-Westfalen?

Die Novelle des Landesmediengesetzes ist ein Prestigeprojekt des Medienstaatssekretärs Marc Jan Eumann (SPD), mit dem vordergründigen Ziel, den in die Krise geratenen Lokaljournalismus zu stärken. Hierfür soll, getreu Eumanns Motto: „Der neue Rundfunkbeitrag kann mehr“, nun auch die Presse durch den Rundfunkbeitrag finanziert werden und so der Einfluss der politischen Eliten auf den Journalismus gesichert werden.

Darüber hinaus soll die neue Stiftung „Recherchestipendien vergeben, Weiterbildungsangebote, Imagekampagnen und sogar digitale ‚Publikationsstrukturen‘ fördern“, so Reiner Burger in der FAZ. Was konkret heißt, die von den PR-Strategen der Politik lange geforderte stärkere Einflussnahme auf das Internet ausgeweitet werden.

Mag die Monopolisierung des Medienmarktes durch die großen Medienkonzerne ein altes Schreckgespenst sein. Die stetige Ausweitung des staatlichen Einflusses auf die freie Meinungsbildung in Deutschland nimmt hingegen immer konkretere Züge an.

Weitere Artikel zum Thema:

AStA der FU kritisiert Rundfunkbeitrag

Die Ungerechtigkeit des neuen Rundfunkbeitrags betrifft nicht nur berufstätige Bürger mit einem Einkommen unter dem Mindestbedarf, sondern auch Studenten. So weist der Studentenausschuss der Freien Universität Berlin darauf hin, dass gerade Studenten mit einem Einkommen unter dem Mindestsatz, die kein Bafög beantragen können, durch den neuen Rundfunkbeitrag unverhältnismäßig benachteiligt werden:

Antwort der Vorsitzenden des Petitionsausschusses (Landtag Brandenburg)

Auf meinen offenen Brief an die Vorsitzende des Petitionsausschusses Bettina Fortunato (Die Linke) ist eine Antwort eingetroffen.

Interessant ist an dem Schreiben insbesondere die letzte Seite, da hier die Vorsitzende des Petitionsausschusses mich bittet, darzulegen, welche religiösen- und Gewissensgründe einer Rundfunkteilnahme entgegenstehen, sowie ihre Bitte, unseren persönlichen Härtefall noch einmal genauer zu schildern, damit dieser bei der Evaluierung der tatsächlichen Härtefälle miteinbezogen werden kann.

Hierauf werde ich natürlich in den nächsten Tagen antworten...






Donnerstag, 3. Juli 2014