Donnerstag, 30. Juni 2016

Ist der RBB ein Subunternehmen der kommunalen Abfallentsorgung?

Am 21. Juni 2016 hatte ich beim Justitiariat des RBB angefragt, woher diese von unserem Umzug wussten. Schon einen Tag später erhielt ich eine Antwort. Demnach wurden unsere Daten vom Einwohnermeldeamt auf Grundlage des §17 MeldDÜV (Brandenburg) übermittelt.

Das fand ich nun äußerst interessant. Unter §17 MeldDÜV des Landes Brandenburges wird nämlich die Datenübermittlungen an die für die Abfallentsorgung zuständigen Behörden geregelt. 

Ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk also ein Subunternehmen der kommunalen Abfallentsorgung? Am besten, ich frage einmal nach.

P.S. Mir ist natürlich klar, dass ich vergessen hatte, nach §8 Absatz 3 MeldDÜV  eine Auskunftssperre nach § 51 des Bundesmeldegesetzes einzutragen, womit dem Einwohnermeldeamt untersagt wird, Daten an den RBB weiterzuleiten. Kurios bleibt das Schreiben des RBB dennoch.






Dienstag, 21. Juni 2016

Woher wissen die, dass wir umgezogen sind?

Kaum zieht man um, kriegt man an die neue Anschrift auch schon Post von der Rundfunkanstalt. Unsere neue Adresse kannten die offenbar schneller, als dass ich mir selbst Straße, Hausnummer und Postleitzahl merken konnte.

Wie geht das zu? Fragen wir doch einfach mal nach. 

Behörden sind verpflichtet, in laufenden Verwaltungsverfahren alle gespeichertenen Daten gegenüber dem Bürger offenzulegen. Gleichzeitig ist es in der Regel verboten, ohne Einwilligung der Bürger Daten zum Beispiel von einer Behörde zur anderen weiterzuleiten.

Machen wir also einfach mal die Probe auf's Exempel und fragen nach, woher der RBB die Daten hat!