Mittwoch, 25. Januar 2017

Ist der Beitragsservice dümmer als die Polizei erlaubt? + Schreiben an das Verwaltungsgericht

Erst diesen Monat habe ich gegen einen Festsetzungsbescheid des RBB Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben. Nun fällt mir auf: So dumm, wie der Beitragsservice kann doch keiner sein!

Der Festsetzungsbescheid wurde am 2.12.2016 erstellt und zwar für den Rundfunkbeitrag vom 1.1.2013 bis zum 30.6.2013. Rundfunkbeiträge verjähren jedoch nach drei Jahren, wenn sie nicht festgesetzt werden. Somit waren die erhobenen Rundfunkbeiträge für 2013 im Dezember 2016 schon längst verjährt.

Dazu wurde der Rundfunkbeitrag noch für eine Wohnung erhoben, in der wir nie gewohnt hatten.

Ich muss ehrlich sagen, so viel Dummheit auf einmal macht mich sprachlos. 



Einspruch wegen Verjährung an das Verwaltungsgericht Potsdam:



Freitag, 20. Januar 2017

Widerspruchsbescheid des RBB

Der RBB möchte es wissen. Gut, dann knall ich ihm in den nächsten Tagen eben noch eine Klage rein.

Denn auf meinen Widerspruch vom 15.12.2016 gibt es nun einen Widerspruchescheid. Mal wieder ist das ganze nach dem Baukastenprinzip aus Textbausteinen zusammengesetzt. Einzig interessant finde ich zwei Punkte:

a) dass der Bescheid schon am 23.12.2016 ausgestellt wurde, bei mir aber erst am 18.1.2017 per förmlicher Zustellung eintraf

b) und dass mir im letzten Satz unter P.S. zugesichert wird, auf Vollstreckungsmaßnahmen zu verzichten.

Ansonsten ist das alles Kindergarten ;-)





Mittwoch, 11. Januar 2017

Neuer Festsetzungsbescheid für unbekannte Wohnung

Erneut habe ich vom RBB einen Festsetzungsbescheid für eine Wohnung erhalten, in der weder meine Familie noch ich jemals gewohnt haben.

Ich habe die Anschrift der Wohnung dennoch aus Datenschutzgründen geschwärzt, da es sich um eine real existierende Anschrift handelt. Meines Wissens um eine Autowerkstatt.

Besonders eigenartig ist, dass der RBB meine richtige Anschrift ja kennt und die Bescheide an die richtige Anschrift schickt...



Dienstag, 10. Januar 2017

Klage gegen Direktanmeldung des Rundfunkbeitrags eingereicht

Verwaltungsgericht Potsdam
Friedrich-Ebert-Str. 32
14469 Potsdam


Fax: 0331 2332-480

XXX, 10.1.2017

Klage

Benjamin K.
- Kläger -
g e g e n

Rundfunk Berlin-Brandenburg, Masurenallee 8-14, 14057 Berlin
- Beklagter -



Der Kläger erhebt hiermit wegen der Erhebung des Rundfunkbeitrags nach §75 VwGO Klage und beantragt:


1. Den Beklagten zu verurteilen, den Antrag des Klägers vom 4.10.2016 zu bescheiden und sollte dem Antrag des Klägers im Bescheid des Beklagten nicht stattgegeben werden,
2. hilfsweise den Bescheid des Beklagten aufzuheben und das Beitragskonto zu löschen.
3. Dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Begründung

Mit Antrag vom 4.10.2016 beantragte der Kläger, das widerrechtlich in Form einer „Direktanmeldung“ eröffnete Beitragskonto für den Rundfunkbeitrag zu löschen. Das Beitragskonto wurde durch den Beklagten überdies für eine Wohnung eröffnet, in der der Kläger (und seine Familie) niemals gewohnt haben. 
 
Der Beklagte war nicht berechtigt, einfach so, auf irgendeine dem Kläger unbekannte Wohnung ein Beitragskonto zu eröffnen. Der Beklagte hätte stattdessen bei Verdacht, dass der Kläger wohnt, ohne dafür Rundfunkbeitrag zu zahlen, ein Bußgeldverfahren gegen den Kläger einleiten müssen, wenn dieser sich nicht freiwillig zum Rundfunkbeitrag anmeldet.
Der Kläger hat die Bearbeitung seines Antrags auf Kontolöschung mehrfach schriftlich per Fax angemahnt und eine Klage „wegen Untätigkeit“ angekündigt.

Daher bleibt ihm nunmehr nichts anderes übrig, als hiermit Klage zu erheben.