Montag, 25. August 2014

Freitag, 22. August 2014

Fehler im Protokoll der Massenverhandlung vom 19.8.2014

leider habe ich das Protokoll zur Massenverhandlung noch nicht vorliegen, aber laut Rechtsanwalt soll es einige Fehler enthalten. Er hat sich an das Gericht gewandt um die uns unterstellten Aussagen richtigzustellen...

So wird angeblich behauptet, wir hätten „Beispiele für qualitative Defizite des Programms der Beklagten“ vorgetragen, dies ist nicht zutreffend! Vielmehr hatten wir u.a. auf die:

  • Einschränkung des Grundrechts auf Informationsfreiheit aus  Art. 5 GG (durch den rbb) 
  •  und (beispielhaft konkrete) Informationspflichtverletzungen des rbb bei der Berichterstattung zum Volksentscheid Wasser in Berlin 2011 hingeweisen.
Das Protokoll folgt schnellstmöglich nach...

Mittelbayerische: Der Zwangsbeitrag stinkt zum Himmel


"Sind die jüngsten Urteile zur Fernseh- und Rundfunkabgabe ein Witz? Nein, viel schlimmer. Sie sind eine Attacke auf den Rechtsstaat und seine Bürger.

Es ist ein Bubenstück der ganz besonderen Art, das sich da vor unser aller Augen abspielt. Auch wenn die meisten nicht hinschauen. Je länger das böse Spiel dauert, desto mehr erinnert es an ein Stück aus dem Tollhaus. Und was tun die hohen Richter, die von Berufs wegen den Rechtsbruch verhindern müssten? Sie winken alles durch, mit den allerdümmsten Argumenten..."

Lesen Sie mehr in der Mittelbayerischen:
http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/kultur/artikel/der-zwangsbeitrag-stinkt-zum-himmel/1063624/der-zwangsbeitrag-stinkt-zum-himmel.html#1063624

Donnerstag, 21. August 2014

„Massenhinrichtung“ der Beitragskritiker - Verfahren am 19.8. in Potsdam


Am 19.8.2014 wurden vor Verwaltungsgericht Potsdam neun Klagen gegen den Rundfunkbeitrag in einem Massenverfahren abgewiesen. Darunter auch meine Klage gegen die Ablehnung meiner Härtefallanträge aus sozialen- und Gewissensgründen.

Zugegeben, die Frauenquote unter Rundfunkbeitragskritikern ist nicht sonderlich hoch. Kritik am Rundfunkbeitrag scheint ein echtes Männerhobby zu sein, obwohl, man darf nicht ungerecht sein, vor dem Verhandlungssaal trafen wir auch eine Unternehmerin mit drei Filialen, die sich gegenüber dem Kameramann eines kleinen privaten Fernsehsenders sehr kritisch zu der Neuregelung äußerte.

Aber der Andrang vor dem Gericht war doch in erster Linie männlich, wie wir scherzend feststellen mussten. Wegen des großen Andrangs wurde die Verhandlung in einen größeren Saal verlegt, dennoch mussten einige Besucher draußen vor dem Verhandlungssaal bleiben und konnten, wie uns die Wachleute erläuterten, aus feuerschutztechnischen Gründen nicht eingelassen werden.

Wie sich später herausstellte, waren gut ein Fünftel der Besucherplätze durch Mitarbeiter des RBB belegt worden, die sich in die Gespräche mischten um herauszubekommen, mit was für Motiven die Besucher und Pressevertreter gekommen waren.

Die Eröffnung des Verfahrens begann mit einer Abfrage, welche Kläger mit welchen Rechtsanwälten erschienen waren und der Feststellung, dass zwei Kläger nicht kommen konnten, sich jedoch auch nicht formgerecht abgemeldet hatten, weswegen ihre Klage abgewiesen wurde. Beachtenswert war in diesem Zusammenhang, dass der neben mir sitzende Kläger durch den bekannten Steuerechtler Professor Koblenzer vertreten wurde.

Der vorsitzende Richter begann seine Ansprache mit einer Erläuterung, dass man sich wegen der vielen anhängigen Klagen für diese Art des Verfahrens entschieden habe, es sich jedoch um kein Massenverfahren handele, sondern jede Klage einzeln, jedoch in einem gemeinsamen Termin behandelt werden solle.

Dann begann der Vortrag der Berichterstatterin, welche die Klagen in Grundzügen grob zusammenfasste und herausstellte, dass alle Kläger als Gemeinsamkeit an der Verfassungsmäßigkeit des Beitrags Zweifel hegten.

Der vorsitzende Richter begann nun auszuführen, dass man all diese Anträge prüfen werde, jedoch jetzt schon anzuführen sei, dass der Rundfunkbeitrag abgabenrechtlich nicht als Steuer zu verstehen sei.

Dann führte er aus, dass auch die Informationsfreiheit nicht durch den neuen Rundfunkbeitrag eingeschränkt werde, denn es werde niemand gezwungen, Fernsehen zu schauen und der Beitrag von knapp 18 Euro stelle keine nennenswerte wirtschaftliche Belastung dar. Nun wandte er sich an die Kläger und die beiden Justitiarinnen des RBB, indem er meinte, er selbst verzichte seit 12 Jahren auf Fernsehen, zahle aber dennoch den Rundfunkbeitrag, auch wenn er sich diesen Quatsch nicht anschaue.

Danach erklärte er, dass er auch keine Einschränkung der informationellen Selbstbestimmung, sprich datenschutzrechtliche Bedenken darin sehe, dass die Daten aller Bürger nun zentral durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erfasst werden.

Ebenfalls stelle der Rundfunkbeitrag keine Einschränkung der Religionsfreiheit dar. Es werde niemand gezwungen, Fernsehen zu schauen, auch würde der öffentlich-rechtliche Rundfunk keine Sendungen ausstrahlen, in denen jemand dazu überredet werde, einer bestimmten Religionsgemeinschaft beizutreten.

Dann begann die Anhörung der Kläger und ihrer Rechtsanwälte. Mein Rechtsanwalt verwies auf die gezielte Desinformation des RBB zur Volksabstimmung gegen die Privatisierung der Berliner Wasserbetriebe und machte deutlich, dass gerade für Bürger mit geringem Einkommen durch den Rundfunkbeitrag die Informationsfreiheit beschränkt werde, denn der Bürger könne sich bei kleinem Budget, wenn der RBB seiner Informationspflicht wie in diesem Fall gezielt nicht nachkomme, nicht anderweitig informieren.

Sehr fundiert war der Vortrag von Professor Koblenzer, der eindringlich vor dem Entstehen abgabenrechtlicher Schattenhaushalte warnte, die der Kontrolle der demokratisch legitimierten und einzig zum Erlass von Steuern befugten Instanzen entzogen sind und klar erläuterte, dass der Beitrag abgabenrechtlich als Steuer zu bewerten sei.

Auch brachte er zusammen mit den anderen Anwälten das Thema auf, dass zwar beim Rundfunkbeitrag eine Typisierung möglich sei, es jedoch nicht belegt werden kann, dass tatsächlich weniger als 10% der Haushalte über kein Empfangsgerät verfügten. Zwar gebe es statistische Hochrechnungen, jedoch keine verlässlichen Zahlen. Vielmehr sprächen die enormen Mehreinnahmen dafür, dass die zur Typisierung herangezogenen Zahlen nicht der realen Situation entsprächen.

Danach konnten sich auch noch die Kläger selbst zu Wort melden. Ich machte noch einmal darauf aufmerksam, dass im demokratischen Meinungsbildungsprozess der Bürger im Mittelpunkt stehen müsse. Diesem müsse das Recht zugestanden werden, im Sinne der Gewissensfreiheit und negativen Meinungsfreiheit, Medien und ihre Inhalte auch abzulehnen, indem er diese nicht bezahle.

Professor Koblenzer unterbrach die Verhandlung an einer Stelle plötzlich, indem er ausrief: „Liegen dort schon die fertigen Urteile in den Akten?“

Der vorsitzende Richter erwiderte: „Nein, es liegen selbstverständlich keine vorgefertigten Urteile in den Akten, das sieht nur so aus.“

Daraufhin beantragte Professor Koblenzer sofortige Akteneinsicht, er habe schließlich schon so einiges erlebt. Die Akte wurde nun zwischen den Richtern hin und her geschoben, ich konnte nicht genau sehen, was mit ihr geschah. Dann wurde Professor Koblenzer Akteneinsicht gewährt. Dieser konnte kein vorgefertigtes Urteil in der Akte finden.

Um 12:30 beendete der vorsitzende Richter die Anhörung und gab an, man werde frühestens um 13:30 das Urteil verkünden.

Als wir um 13:30 in den schon wieder überfüllten Gerichtssaal eintraten, dauerte es noch einige Zeit, bis die Richter zurückkehrten. Wir werteten dies als positives Zeichen.

Als der vorsitzende Richter zurückkehrte, fragte ihn der Wachmann, warum es so lange gedauert habe. Der vorsitzende Richter antwortete scherzhaft: „Wir hatten so viel Kaffee, den  mussten wir erst noch leer trinken.“

Die Urteilsverkündung ging dann in einem Rutsch: Alle Klagen wurden abgewiesen. Herr Professor Koblenzer war schon gar nicht mehr zur Verkündung erschienen. Als professioneller Anwalt hätte er dies nicht nötig, erklärte mein Mitkläger.

Mittwoch, 20. August 2014

Märkische Allgemeine: Klage gegen allgemeinen GEZ-Beitrag abgelehnt

"Das Verwaltungsgericht Potsdam hat neun Klagen von Brandenburger Bürgern gegen den seit 2013 erhobenen Rundfunkbeitrag abgewiesen. Die 11. Kammer habe in der Verhandlung am Dienstag keine Verstöße gegen das Grundgesetz und die Landesverfassung erkennen können.

Potsdam. Der Andrang zur Verhandlung war so groß, dass der Sitzungssaal kurzerhand geändert werden musste..."

Lesen Sie mehr in der Märkischen Allgemeinen Zeitung:

http://www.maz-online.de/Brandenburg/Klage-von-neun-Brandenburgern-gegen-allgemeinen-GEZ-Beitrag-abgelehnt



Donnerstag, 14. August 2014

Interview in der Jungen Welt

Ein eigentlich ganz gelungenes Interview bringt die Tageszeitung Junge Welt. Gleichzeitig ist dieses Interview auch ein schönes Beispiel dafür, wie die Medien die Wirklichkeit verzerren, um die Erwartungen Ihrer Leser zu bedienen.

So wurde meine Kinderzahl einfach mal von vier auf fünf augestockt, ich wurde zum Dauer-Hartz-IV-Bezieher, was nicht stimmt, vor 2012 ging es uns wirtschaftlich recht gut und inzwischen müssten wir als Familie sogar nach Pfandflaschen in Mülleimern suchen, so behauptet die Junge Welt.

Nun gut, lassen wir es so stehen. Schuld bin ich selbst, ich hätte darauf bestehen müssen, dass man mir das Interview vor dem Druck zur Genehmigung zuschickt. Aus Fehlern wird man klug.

Zumindest dient das Interview dem Ziel, der Kritik am öffentlich-rechtlichen Zwangsfernsehen eine breitere Basis zu verschaffen. Ich denke, das ist erreicht.

Das Interview kann hier gelesen werden:

http://www.jungewelt.de/2014/08-14/006.php


Edit (18.8.2014): Ich habe den Hinweis bekommen, ich solle nicht so streng sein. Schließlich habe man mir die Möglichkeit gegeben, mich über das Massenverfahren zu äußern und die Hintergründe meine Klage zu erläutern. Das ist richtig. Ich werde in Zukunft also nicht mehr so streng sein. Für mich ist es als Privatperson einfach schwierig, über die eigene Person in den Medien zu lesen, das bitte ich zu berücksichtigen.

Montag, 11. August 2014

Pressemitteilung zum Massenverfahren gegen Rundfunkbeitragskritiker in Potsdam, Termin am 19.08.2014, 10.00 Uhr

PRESSEMITTEILUNG


In einem öffentlichen "Massenverfahren" sollen am 19. August 2014 vor dem Verwaltungsgericht Potsdam alle derzeit dort anhängigen Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag  gleichzeitig mündlich verhandelt werden. Dahinter steht die alles entscheidende Frage: Darf der Bürger  seine Meinung zur politischen Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks frei äußern, indem er diesen gezielt nicht nutzt und keine Beiträge an diesen entrichtet. Oder wird er gegen sein Gewissen gezwungen, am Rundfunk teilzunehmen, indem er diesen finanziert.

Darunter fällt auch die Klage einer kinderreichen Familie mit einem Einkommen unterhalb des Existenzminimums, die seit Jahren auf Fernsehen verzichtet.  Wegen Einkünften aus selbständiger Arbeit werden ihr keine ergänzenden Sozialleistungen bewilligt. Ob die Beschneidung des Existenzminimums der Kinder dieser Familie zugunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks rechtmäßig ist, konnte in der schriftlichen Vorverhandlung noch nicht geklärt werden.

In den zur Verhandlung stehenden Klagen kommt vor allem generelle Kritik an einer Zwangsteilnahme am Rundfunk und dessen Finanzierung auf. Unter anderem wird dabei eine Verletzung der negativen Meinungs- und Informationsfreiheit geltend gemacht. Denn  aus Sicht einiger Kläger werden mit dem Rundfunkbeitrag auch politische Sendungen wie zum Beispiel Talkshows finanziert, die weniger zur Förderung der eigenen Meinungsbildung als vielmehr zur einseitigen Beeinflussung genutzt werden.

Der vorsitzende Richter forderte die klagenden Parteien in diesem Zusammenhang auf, sich mit den Urteilen der Verwaltungsgerichtshöfe Rheinland-Pfalz und Bayern vertraut zu machen und sich argumentativ in der Verhandlung mit diesen auseinanderzusetzen. Einer der Kläger, XXX aus XXX, merkt hierzu an: "Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof beziehungsweise der Verwaltungsgerichtshof Rheinland-Pfalz haben  aufgrund der jeweiligen Landesverfassungen geurteilt. Die in meiner Klage angeführte Unterschreitung des Existenzminimums spielte in diesen Verfahren gar keine Rolle."

Zu der Verhandlung am 19. August werden nicht nur die klagenden Parteien erwartet, sondern auch Vertreter der sich formierenden Protestbewegung gegen den neuen Rundfunkbeitrag. Weithin bekannt geworden ist in diesem Zusammenhang das Internetforum www.gez-boykott.de/Forum, das regelmäßig über Missstände und Skandale hinsichtlich des neuen Rundfunkbeitrag und den damit finanzierten Unterhaltungs- und politischen Sendungen berichtet.

Öffentliches Massenverfahren in Potsdam:
Ort:
Verwaltungsgericht Potsdam, Friedrich-Ebert-Str. 32, 14469 Potsdam
Sitzungssaal 005 (Erdgeschoß)

Zeit:
19. August 2014, 10:00 Uhr. Es werden keine weiteren Verhandlungen an diesem Tag stattfinden.

Weitere Informationen:

http://presse-und-informationsfreiheit.blogspot.de/2014/07/massenverfahren-gegen-rundfunkgebuhren.html

Urteil Bayerischer Verfassungsgerichtshof: http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/8-VII-12;%2024-VII-12.htm

Urteil Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz: http://www.mjv.rlp.de/Gerichte/Verfassungsgerichtshof/Entscheidungen/binarywriterservlet?imgUid=7d8204a9-44f3-f541-1797-4c3077fe9e30&uBasVariant=11111111-1111-1111-1111-111111111111

Rezeption des Rundfunkbeitrags bzw. des Urteils des Bayer. Verwaltungsgerichtshof in der Presse:

1. Michael Hanfeld, Frankfurter Allgemeinen Zeitung
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/verfassungsgerichtshoefe-diese-rundfunkurteile-sind-ein-witz-12941651.html
2. Dr. Silke Fredrich, Wirtschaftswoche
http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/milliardenteures-system-warum-die-gez-ueberfluessig-geworden-ist-seite-all/7265590-all.html
3. Tina Halberschmidt, Handelsblatt
http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/rundfunkgebuehr-als-zwangsabgabe-proteststurm-gegen-die-fernsehsteuer-seite-all/7302132-all.html
4. Helmut Hein, Mittelbayerische Zeitung:
http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/kultur/artikel/der-zwangsbeitrag-stinkt-zum-himmel/1063624/der-zwangsbeitrag-stinkt-zum-himmel.html

http://asta.tu-berlin.de/presse/offener-brief-an-rundfunkbeitrag

http://gez-boykott.de/Forum

Freitag, 8. August 2014

Bundesweite Petition des Backpacker Network Germany

Dank der Rundfunkbeitragsreform müssen nun auch Jugendherbergen und Schullandheime für jedes Zimmer, das sie zur Vermietung anbieten, einen Rundfunkbeitrag bezahlen. Dies gilt auch dann, wenn in diesen Zimmern überhaupt kein Rundfunkgerät zur Verfügung steht.

Die Jugendherbergen müssen deswegen die 5,99€, die sie pro Zimmer an ARD und ZDF zahlen, auf die Übernachtungspreise umlegen. Gerade für Schüler, Auszubildende und Stundenten, stellt dies eine nicht unerhebliche Mehrbelastung dar.

Bitte unterstützt daher auch diese Petition:

Backpacker Network Germany - GEZ Aktion



Mittwoch, 6. August 2014

Meinungsbildung und Rundfunkbeitrag: Der Polizist ohne Waffe

Weswegen die Möglichkeit, keine Rundfunkbeiträge zu zahlen, für die freie Meinungsbildung in der Demokratie unerlässlich ist


Wer einmal eine Erstsemesterveranstaltung im Fachbereich Medienwissenschaften besucht hat, weiß, es gibt keinen objektiven Journalismus. Jegliche Form journalistischer Berichterstattung ist immer Ausdruck eines subjektiven Standpunkts. Das zeigt sich schon allein bei der Themenauswahl. Zum Beispiel bei der Tagesschau. Wenn dort über den Nahost-Konflikt, die Krise in der Ukraine und über die anstehenden Landtagswahlen in Thüringen berichtet wird, aber nicht über das geplante Freihandelsabkommen TTIP, dann liegt dieser Auswahl eine subjektive Einschätzung der Tageschau- Redaktion zugrunde, die festgelegt hat, welche Themen wichtig sind und welche nicht.

Oder nehmen wir die Berichterstattung selbst. Wenn wir in der Tagesschau eine Meldung zum Nahostkonflikt hören und dazu wird uns dann eine Szene wütender palästinensischer Männer mit Maschinengewehren in der Hand gezeigt, dann macht dieser Bericht einen anderen Eindruck auf den Zuschauer, als wenn wir stattdessen das Bild eines schwerverwundeten palästinensischen Kindes zu sehen bekommen . Auch hier war die subjektive Einschätzung eines Redakteurs ausschlaggebend dafür, welche Szene gezeigt wurde und welche nicht.

In beiden Fällen wird deutlich, dass eine objektive Berichterstattung nicht nur sehr schwierig ist, sondern praktisch unmöglich ist. Denn die Redaktion eines Senders oder einer Zeitung muss ja eine Auswahl treffen, sie kann nicht wahllos alles in den Nachrichten bringen, sondern sie muss schauen, was interessiert unsere Zuschauer, was hindert den Zuschauer daran, einfach umzuschalten und was halten wir in der Redaktion für so relevant, dass wir es in der Tagesschau bringen.

Objektive Berichterstattung ist also ein Ideal, dem der Journalist sich annähern kann, indem er klarmacht, dass er einen subjektiven Standpunkt vertritt und erläutert, was für ihn dafür sprach, diesen Standpunkt einzunehmen. So wird dem Zuschauer deutlich, warum Redaktion und Berichterstatter genau dieses Thema auf genau diese Weise so dargestellt haben und er kann sich eine eigene Meinung bilden.

Die Subjektivität der Berichterstattung allerdings wird durch solch ein journalistisches Vorgehen nicht aufgehoben. Für den Zuschauer besteht nun jedoch die Möglichkeit, diese Form der Berichterstattung einzuordnen und zu objektivieren.

Leider ist die sogenannte „objektive Berichterstattung“, sprich Berichterstattung, die von sich selbst behauptet, objektiv zu sein, also etwas zu sein, was sie gar nicht sein kann, Teil der Eigenwerbung der öffentlich-rechtlichen Sender. Diese werben damit, objektiv und  neutral zu sein. Objektivität und Neutralität sind jedoch, wie die Medienwissenschaften zeigen, in den Medien nicht möglich. Die Behauptung eines Senders oder einer Zeitung, objektiv und neutral zu sein, ist also irreführend, schon allein, da eine Auswahl aus der Masse der tagtäglich auf die Redaktion einströmenden Meldungen nur mithilfe subjektiver Kriterien gemacht werden kann.

Was für Folgen hat die zwangsläufige Subjektivität der Berichterstattung auf den demokratischen Meinungsbildungsprozess und wie lässt sich eine allgemeine Beitragspflicht für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in diesem Zusammenhang bewerten?

Da also jeder Sender, jede Zeitung, jede Internetseite tendenziell immer schon eine Meinung vertritt und somit immer schon tendenziös ist, muss gefragt werden, inwieweit eine allgemeine Beitragspflicht zugunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für alle Bürger den demokratischen Meinungsbildungsprozess fördert oder inwieweit sie diesen hemmt.

Die Meinungsfreiheit, sprich die Möglichkeit, seine Meinung frei zu äußern, ist Grundlage des demokratischen Meinungsbildungsprozesses. Dem Bürger muss das Recht zugestanden werden, durchaus eine andere Meinung zu vertreten als dies ein bestimmter Sender oder eine bestimmte Zeitung tut.

Der Bürger muss in diesem Zusammenhang das Recht haben, ein Abonnement der FAZ zu kündigen, wenn ihn das Angebot der taz besser geeignet erscheint, im Rahmen des demokratischen Meinungsbildungsprozesses die öffentliche Meinung zu bilden und umgekehrt.

Den Bürger auf ein Zwangsabonnement zu verpflichten, erscheint in diesem Zusammenhang gefährlich. Zwar heißt es im Falle des Rundfunkbeitrags, man müsse das Angebot der öffentlich-rechtlichen Sender ja nicht nutzen, wenn man es für nicht ausgewogen und geeignet hält, den demokratischen Meinungsbildungsprozess zu fördern. In letzter Instanz jedoch geht es den Bürger beim neuen Rundfunkbeitrag wie dem Polizisten ohne Waffe, der mitanschauen muss, wie ein Dieb die alte Dame niedersticht, aber aus Angst vor dem Messer des Diebes nicht weiter helfen kann, als aus der Ferne zu rufen: „He, Sie da, das geht aber so nicht!“

Denn letztlich geht es dem Bürger mit dem neuen Rundfunkbeitrag wie dem Polizisten ohne Waffe. Er kann zwar theoretisch sein Unbehagen über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf den Facebook-Seiten der ARD und des ZDF zum Ausdruck bringen, seine als kritisch empfundenen Beiträge werden jedoch von der zuständigen Redaktion unverzüglich wieder gelöscht. Er kann bei ARD und ZDF kostenpflichtig anrufen, um seinen Unmut über einseitige Berichterstattung kund zu tun, mehr als ein teures Gespräch mit einer kaum deutschsprechenden Callcenter Dame wird sich hieraus nicht ergeben.

Was dem Bürger bleibt, ist die Zahlungsverweigerung. Dies muss jedoch, um im Rahmen des rechtlich Möglichen zu bleiben, von einer Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht begleitet werden.

Weitere Informationen:
Aktion: Klagen statt zahlen