Dienstag, 4. Oktober 2016

Antrag auf sofortige Löschung des Beitragskontos

Rundfunk Berlin Brandenburg
Justitiariat
Masurenallee 8-14
14057 Berlin
 4.10.2016
XXX ./. Rundfunk Berlin-Brandenburg

· 1.) Antrag auf sofortige Löschung des auf meinen Namen geführten Beitragskontos
· 2.)Ankündigung der Untätigkeitsklage

Begründung
Ohne dass ich bei Ihnen ein Beitragskonto eröffnet hätte, führen Sie auf meinen Namen ein Beitragskonto und fordern derzeit 641,04 Euro.
Dies verstößt in zweifacher Hinsicht gegen geltendes Recht.

1.) Es existiert keine rechtliche Grundlage, welche die Landesrundfunkanstalt ermächtigt, sogenannte „Direktanmeldungen“ vorzunehmen. Hierzu bedarf es hoheitlicher Rechte, die Ihnen weder im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, noch in der „Satzung des Rundfunk Berlin-Brandenburg über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge“ durch den Gesetzgeber gewährt wurden.

2.) Das LG Tübingen hat in seinem Beschluss vom 16.9.2016, 5 T 232/16, festgestellt, dass es sich bei den Landesrundfunkanstalten um keine Anstalten handelt, „die der Ausübung staatlicher Verwaltung dienen“. Insofern „werden die erforderlichen Merkmale einer Behörde nicht erfüllt“, was zur Folge hat, dass es sich bei den Landesrundfunkanstalten um Unternehmen handelt, die kein Recht zur Ausübung hoheitlicher Aufgaben besitzen und entsprechend keine Direktanmeldungen vornehmen dürfen.

Sie sind daher verpflichtet, unverzüglich das auf meinem Namen geführte Beitragskonto zu löschen. Die von Ihnen geforderten Beiträge sind für null und nichtig zu erklären. Sollte innerhalb von drei Monaten kein Bescheid auf meinen Antrag bei mir eingehen, werde ich ohne weitere Ankündigung Untätigkeitsklage einreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen