Donnerstag, 20. November 2014

Oberverwaltungsgericht bestätigt Eingang des Antrags auf Zulassung der Berufung

Ja, ich gebe es zu, der Antrag des Rechtsanwalts ist sehr extrem formuliert. Aber da mein Urteil nun schon großzügig durch den RBB an andere Klagewillige zur Abschreckung verschickt wird, war der Schritt, den Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen, unvermeidlich.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat den Empang nun bestätigt. Mal schaun, wie es weitergeht.




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