Was passiert, wenn ARD und ZDF den Gerichtsvollzieher schicken, um die "Demokratieabgabe" einzuziehen?
Die Aktion Remote Control aus Berlin führt es uns vor! Viel Spaß mit diesem mutigen Video:
Initiative für selbstbestimmte Mediennutzung und freie Meinungsbildung. Für eine grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seiner Finanzierung.
Freitag, 20. Juni 2014
Dienstag, 10. Juni 2014
RBB wünscht keine mündliche Verhandlung
Anbei die Stellungnahme des Justitiariats zur Frage nach einer mündlichen Verhandlung und der Option der Einzelrichterentscheidung.
Dienstag, 27. Mai 2014
Berliner Senatskanzlei lehnt Petition für Informationsfreiheit ab
Leider wurde meine Petition mit immerhin 533 Unterschriften von der Senatskanzlei des Regierenden Bürgermeisters von Berlin mit einem Standardschreiben abgewiesen.
Weder dürfe die Rundfunkgebührenzahlung aus Gewissengründen verweigert werden, noch hätten Geringverdiener das Recht, sich unabhängig von den halbstaatlichen, öffentlich-rechtlichen Rundfunksendern zu informieren, wenn ihr Einkommen nach Zahlung der Rundfunkgebühren nicht mehr für den Erwerb unabhängiger Medien ausreiche, so die Senatskanzlei des Regierenden Bürgermeisters.
Das achtungslos aus Textversatzstücken zusammengeschusterte Ablehnungsschreiben zeigt, dass der Bürger mit seinen Begehren nur noch dann Beachtung findet, wenn er sich mit einem in den offiziellen Medien vorgebenen Begehren an die Regierung wendet, also Petitionen stellt, die bequem sind und dem offiziellen Diskurs entsprechen.
Stellt der Bürger jedoch einen Antrag, der sich nicht in den offiziellen Mainstream einfügt, wird er ohne weiter Beachtung zu finden abserviert.
Wem die in dem Schreiben verwendeten Textbausteine noch nicht bekannt sind, findet hier Gelegenheit, sich mit diesen vertraut zu machen:
Weder dürfe die Rundfunkgebührenzahlung aus Gewissengründen verweigert werden, noch hätten Geringverdiener das Recht, sich unabhängig von den halbstaatlichen, öffentlich-rechtlichen Rundfunksendern zu informieren, wenn ihr Einkommen nach Zahlung der Rundfunkgebühren nicht mehr für den Erwerb unabhängiger Medien ausreiche, so die Senatskanzlei des Regierenden Bürgermeisters.
Das achtungslos aus Textversatzstücken zusammengeschusterte Ablehnungsschreiben zeigt, dass der Bürger mit seinen Begehren nur noch dann Beachtung findet, wenn er sich mit einem in den offiziellen Medien vorgebenen Begehren an die Regierung wendet, also Petitionen stellt, die bequem sind und dem offiziellen Diskurs entsprechen.
Stellt der Bürger jedoch einen Antrag, der sich nicht in den offiziellen Mainstream einfügt, wird er ohne weiter Beachtung zu finden abserviert.
Wem die in dem Schreiben verwendeten Textbausteine noch nicht bekannt sind, findet hier Gelegenheit, sich mit diesen vertraut zu machen:
Sonntag, 18. Mai 2014
Donnerstag, 8. Mai 2014
Mittwoch, 12. Februar 2014
Freitag, 7. Februar 2014
Klageerwiderung des RBB
Ende Januar traf dann auch die Klageerwiderung des RBB ein. Mein Eindruck:
Die Argumentation ist sehr schwach, gerade da sehr stark auf dem Argument, "verfassungswidrige Zwecksteuer" herumgeritten wird, obwohl dies gar nicht Thema der Klage war.
Die Argumentation ist sehr schwach, gerade da sehr stark auf dem Argument, "verfassungswidrige Zwecksteuer" herumgeritten wird, obwohl dies gar nicht Thema der Klage war.
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