Donnerstag, 9. Februar 2017

Sind Direktanmeldungen zulässig?

Eine Vielzahl von Beitragskonten stammen aus sogenannten "Direktanmeldungen".  Mehrere Millionen Haushalte, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht nutzen, waren vor 2013 nicht mit einem Beitragskonto angemeldet.

In Folge des großen Datenabgleichs mit den Meldeämtern kamen die Landesrundfunkanstalten an die Anschriften dieser Bürger. Für all diese Bürger wurden in Folge Beitragskonten eröffnet, obwohl sich im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag kein Hinweis darauf findet, dass dies zulässig ist.

Vielmehr heißt es dort in § 12, dass ordnungswidrig handelt, wer sich nicht zum Rundfunkbeitrag anmeldet, obwohl er eine Wohnung inne hat. Das heißt, der Bürger muss sich zum Rundfunkbeitrag anmelden und nicht: die Landesrunfunkanstalt darf für den Bürger ein Beitragskonto eröffnen.

Daher hatte ich am 4.10.2016 einen Antrag auf Löschung meines Beitragskontos gestellt. Da dieser nicht bearbeitet wurde, hatte ich eine Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht Potsdam eingereicht.

Offenkundig weiß der RBB jedoch noch nichts von meiner Klage und schickt mir im gelben Umschlag einen Brief, der zwar aussieht, wie ein Bescheid, aber keiner ist. Meine Meinung dazu: Der RBB hat tierisch Sch..., ich könnte wegen der Frage, ob Direktanmeldungen rechtmäßig sind, eine Klage einreichen:



Mittwoch, 1. Februar 2017

Rollt die Massenverhaftung von Beitragskritikern an?

Circa 4,5 Millionen Bürger verweigern derzeit die Zahlung des Rundfunkbeitrags. Um hiergegen vorzugehen, läuft eine Verhaftungswelle gegen Kritiker des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an.


Hintergrund: Wer die Zahlung des Rundfunkbeitrags verweigert und hiergegen nicht von Anfang an konsequent gerichtlich vorgeht, kann zur Abgabe einer Vermögensauskunft gezwungen werden. Verweigert er diese, kann die Landesrundfunkanstalt die Verhaftung beantragen.

In den letzten Tagen publik gewordene Fälle mit Haftbefehlen sind:

http://www.focus.de/finanzen/recht/sie-zahlt-seit-2013-keine-rundfunkgebuehr-weil-sie-den-zwangsbeitrag-verweigert-mutter-von-zwei-kindern-soll-ins-gefaengnis_id_6561469.html

http://www.mmnews.de/index.php/politik/94728-achtung-gez-verhaftungswelle-rollt-an

Mir sind jedoch noch weitere Fälle von Haftbefehlen bekannt, nur wollten die Betroffenen nicht an die Öffentlichkeit gehen.

Aktuell verhaftet sind:

http://www.mmnews.de/index.php/politik/95084-wegen-gez-afd-chef-verhaftet

Dabei wurde nach der Inhaftierung Sieglinde Baumerts und des Haftbefehls gegen Kathrin Weihrauch noch großspurig von Seiten der Sender getönt, niemand müsse wegen des Rundfunkbeitrags in Haft:

http://www.tagesspiegel.de/berlin/oeffentlich-rechtliche-sender-keine-haft-fuer-verweigerin-des-rundfunkbeitrags/14722868.html

Mein Ratschlag an alle Beitrags-Kritiker lautet daher: Klagen bis die Balken brechen. Nur wer klagt, ist gegen eine Verhaftung halbwegs sicher und hilft so mit, den Widerstand zu verstärken und das System lahmzulegen.

Für Presse- und Informationsfreiheit!

Euer Benjamin

P.S.

Besonders lustig ist übrigens diese Propaganda-Seite der ARD und ZDF Sender:

Mittwoch, 25. Januar 2017

Ist der Beitragsservice dümmer als die Polizei erlaubt? + Schreiben an das Verwaltungsgericht

Erst diesen Monat habe ich gegen einen Festsetzungsbescheid des RBB Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben. Nun fällt mir auf: So dumm, wie der Beitragsservice kann doch keiner sein!

Der Festsetzungsbescheid wurde am 2.12.2016 erstellt und zwar für den Rundfunkbeitrag vom 1.1.2013 bis zum 30.6.2013. Rundfunkbeiträge verjähren jedoch nach drei Jahren, wenn sie nicht festgesetzt werden. Somit waren die erhobenen Rundfunkbeiträge für 2013 im Dezember 2016 schon längst verjährt.

Dazu wurde der Rundfunkbeitrag noch für eine Wohnung erhoben, in der wir nie gewohnt hatten.

Ich muss ehrlich sagen, so viel Dummheit auf einmal macht mich sprachlos. 



Einspruch wegen Verjährung an das Verwaltungsgericht Potsdam:



Freitag, 20. Januar 2017

Widerspruchsbescheid des RBB

Der RBB möchte es wissen. Gut, dann knall ich ihm in den nächsten Tagen eben noch eine Klage rein.

Denn auf meinen Widerspruch vom 15.12.2016 gibt es nun einen Widerspruchescheid. Mal wieder ist das ganze nach dem Baukastenprinzip aus Textbausteinen zusammengesetzt. Einzig interessant finde ich zwei Punkte:

a) dass der Bescheid schon am 23.12.2016 ausgestellt wurde, bei mir aber erst am 18.1.2017 per förmlicher Zustellung eintraf

b) und dass mir im letzten Satz unter P.S. zugesichert wird, auf Vollstreckungsmaßnahmen zu verzichten.

Ansonsten ist das alles Kindergarten ;-)