Freitag, 20. Januar 2017

Widerspruchsbescheid des RBB

Der RBB möchte es wissen. Gut, dann knall ich ihm in den nächsten Tagen eben noch eine Klage rein.

Denn auf meinen Widerspruch vom 15.12.2016 gibt es nun einen Widerspruchescheid. Mal wieder ist das ganze nach dem Baukastenprinzip aus Textbausteinen zusammengesetzt. Einzig interessant finde ich zwei Punkte:

a) dass der Bescheid schon am 23.12.2016 ausgestellt wurde, bei mir aber erst am 18.1.2017 per förmlicher Zustellung eintraf

b) und dass mir im letzten Satz unter P.S. zugesichert wird, auf Vollstreckungsmaßnahmen zu verzichten.

Ansonsten ist das alles Kindergarten ;-)





3 Kommentare:

  1. wir haben doch tatsächlich heute auch einen Widerspruchsbescheid vom BR erhalten, allerdings nur als Einschreiben/Rückschein. Er bezieht sich auf unseren Widerspruch vom 4.4.2016 und leider, leider wird bei uns im letzten Satz auf Vollstreckung nicht verzichtet. Interessant ist in dem ganzen Palaver folgende Sätze:
    "Das Grundrecht der Informationsfreiheit (...) enthält keine Garantie kostenloser Informationen. Staatlich festgesetzte Entgelte für die Rundfunknutzung stellten nur dann einen Eingriff dar, wenn sie darauf zielten oder ihrer Höhe nach objektiv geeignet wären, ...Interessenten von Informationen aus bestimmten quellen fernzuhalten. Davon ist angesichts der Beitragshöhe und der umfassenden Befreiungs- sowie Ermässigungsmöglichkeiten nicht auszugehen."

    Angesichts der üppigen Saläre in den Anstalten - unverfroren bis unverschämt.

    Grüsse aus Bayern

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  2. Hallo Kerstin,

    der öffentlich-rechtliche Rundfunk als Selbstbereicherungsladen mit angeschlossenem Fernsehstudio ist nur die eine Seite der Medaille. Es wird andererseits immer so getan, als wäre Journalismus objektiv und die Sendungen würden keine politische Meinung widerspiegeln.

    Das ist Unfug. Jeder Journalist bildet in seiner Sendung immer auch die eigene politische Meinung ab. Insofern gibt es keine "Informationen", die der ÖRR kostenpflichtig zur Verfügung stellt. Er betreibt Meinungsmache. Davon müsste man sich jedoch nach Artikel 5 Absatz 1 GG befreien lassen können. Denn meine Meinung ist nun einmal eine andere. Egal wie diese aussieht. Eine echte Demokratie müsste dies aushalten.

    Grüße aus Brandenburg

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  3. Hallo Benjamin,

    alles richtig, was Du schreibst. Wir haben in 2015 bereits geklagt - und verloren natürlich, obwohl es tatsächlich um verwaltungsrechtliche Inhalte ging und um die Abwendung der Vollstreckung.

    Wir wissen im Augenblick noch nicht, wie wir weiter vorgehen sollen.

    Für den Verwaltungsrichter mit monatlich 5000 netto ist dieser "Beitrag" selbstverständlich ein Klacks, "objektiv" betrachtet, wie oben zitiert.

    Nun ja, wir haben noch ein wenig Zeit.

    Grüsse aus Bayern

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