Der Festsetzungsbescheid wurde am 2.12.2016 erstellt und zwar für den Rundfunkbeitrag vom 1.1.2013 bis zum 30.6.2013. Rundfunkbeiträge verjähren jedoch nach drei Jahren, wenn sie nicht festgesetzt werden. Somit waren die erhobenen Rundfunkbeiträge für 2013 im Dezember 2016 schon längst verjährt.
Dazu wurde der Rundfunkbeitrag noch für eine Wohnung erhoben, in der wir nie gewohnt hatten.
Ich muss ehrlich sagen, so viel Dummheit auf einmal macht mich sprachlos.
Einspruch wegen Verjährung an das Verwaltungsgericht Potsdam:
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