Mittwoch, 25. Januar 2017

Ist der Beitragsservice dümmer als die Polizei erlaubt? + Schreiben an das Verwaltungsgericht

Erst diesen Monat habe ich gegen einen Festsetzungsbescheid des RBB Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben. Nun fällt mir auf: So dumm, wie der Beitragsservice kann doch keiner sein!

Der Festsetzungsbescheid wurde am 2.12.2016 erstellt und zwar für den Rundfunkbeitrag vom 1.1.2013 bis zum 30.6.2013. Rundfunkbeiträge verjähren jedoch nach drei Jahren, wenn sie nicht festgesetzt werden. Somit waren die erhobenen Rundfunkbeiträge für 2013 im Dezember 2016 schon längst verjährt.

Dazu wurde der Rundfunkbeitrag noch für eine Wohnung erhoben, in der wir nie gewohnt hatten.

Ich muss ehrlich sagen, so viel Dummheit auf einmal macht mich sprachlos. 



Einspruch wegen Verjährung an das Verwaltungsgericht Potsdam:



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