Verwaltungsgericht
Potsdam
Friedrich-Ebert-Str.
32
14469
Potsdam
Fax:
0331 2332-480
XXX,
10.1.2017
Klage
Benjamin K.
-
Kläger -
g
e g e n
Rundfunk
Berlin-Brandenburg, Masurenallee 8-14, 14057 Berlin
-
Beklagter -
Der Kläger erhebt hiermit wegen der Erhebung des Rundfunkbeitrags nach §75 VwGO Klage und beantragt:
1.
Den Beklagten zu
verurteilen, den Antrag des Klägers vom 4.10.2016 zu bescheiden und
sollte dem Antrag des Klägers im Bescheid des Beklagten nicht
stattgegeben werden,
2.
hilfsweise den
Bescheid des Beklagten aufzuheben und das Beitragskonto zu löschen.
3.
Dem Beklagten die
Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Mit
Antrag vom 4.10.2016 beantragte der Kläger, das widerrechtlich in
Form einer „Direktanmeldung“ eröffnete Beitragskonto für den
Rundfunkbeitrag zu löschen. Das Beitragskonto wurde durch den
Beklagten überdies für eine Wohnung eröffnet, in der der Kläger
(und seine Familie) niemals gewohnt haben.
Der
Beklagte war nicht berechtigt, einfach so, auf irgendeine dem Kläger
unbekannte Wohnung ein Beitragskonto zu eröffnen. Der Beklagte hätte
stattdessen bei Verdacht, dass der Kläger wohnt, ohne dafür
Rundfunkbeitrag zu zahlen, ein Bußgeldverfahren gegen den Kläger
einleiten müssen, wenn dieser sich nicht freiwillig zum
Rundfunkbeitrag anmeldet.
Der
Kläger hat die Bearbeitung seines Antrags auf Kontolöschung
mehrfach schriftlich per Fax angemahnt und eine Klage „wegen
Untätigkeit“ angekündigt.
Daher
bleibt ihm nunmehr nichts anderes übrig, als hiermit Klage zu
erheben.
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