Dienstag, 10. Januar 2017

Klage gegen Direktanmeldung des Rundfunkbeitrags eingereicht

Verwaltungsgericht Potsdam
Friedrich-Ebert-Str. 32
14469 Potsdam


Fax: 0331 2332-480

XXX, 10.1.2017

Klage

Benjamin K.
- Kläger -
g e g e n

Rundfunk Berlin-Brandenburg, Masurenallee 8-14, 14057 Berlin
- Beklagter -



Der Kläger erhebt hiermit wegen der Erhebung des Rundfunkbeitrags nach §75 VwGO Klage und beantragt:


1. Den Beklagten zu verurteilen, den Antrag des Klägers vom 4.10.2016 zu bescheiden und sollte dem Antrag des Klägers im Bescheid des Beklagten nicht stattgegeben werden,
2. hilfsweise den Bescheid des Beklagten aufzuheben und das Beitragskonto zu löschen.
3. Dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Begründung

Mit Antrag vom 4.10.2016 beantragte der Kläger, das widerrechtlich in Form einer „Direktanmeldung“ eröffnete Beitragskonto für den Rundfunkbeitrag zu löschen. Das Beitragskonto wurde durch den Beklagten überdies für eine Wohnung eröffnet, in der der Kläger (und seine Familie) niemals gewohnt haben. 
 
Der Beklagte war nicht berechtigt, einfach so, auf irgendeine dem Kläger unbekannte Wohnung ein Beitragskonto zu eröffnen. Der Beklagte hätte stattdessen bei Verdacht, dass der Kläger wohnt, ohne dafür Rundfunkbeitrag zu zahlen, ein Bußgeldverfahren gegen den Kläger einleiten müssen, wenn dieser sich nicht freiwillig zum Rundfunkbeitrag anmeldet.
Der Kläger hat die Bearbeitung seines Antrags auf Kontolöschung mehrfach schriftlich per Fax angemahnt und eine Klage „wegen Untätigkeit“ angekündigt.

Daher bleibt ihm nunmehr nichts anderes übrig, als hiermit Klage zu erheben.

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