PRESSEMITTEILUNG
In einem öffentlichen "Massenverfahren" sollen am 19. August 2014 vor dem Verwaltungsgericht Potsdam alle derzeit dort anhängigen Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag gleichzeitig mündlich verhandelt werden. Dahinter steht die alles entscheidende Frage: Darf der Bürger seine Meinung zur politischen Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks frei äußern, indem er diesen gezielt nicht nutzt und keine Beiträge an diesen entrichtet. Oder wird er gegen sein Gewissen gezwungen, am Rundfunk teilzunehmen, indem er diesen finanziert.
Darunter fällt auch die Klage einer kinderreichen Familie mit einem Einkommen unterhalb des Existenzminimums, die seit Jahren auf Fernsehen verzichtet. Wegen Einkünften aus selbständiger Arbeit werden ihr keine ergänzenden Sozialleistungen bewilligt. Ob die Beschneidung des Existenzminimums der Kinder dieser Familie zugunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks rechtmäßig ist, konnte in der schriftlichen Vorverhandlung noch nicht geklärt werden.
In den zur Verhandlung stehenden Klagen kommt vor allem generelle Kritik an einer Zwangsteilnahme am Rundfunk und dessen Finanzierung auf. Unter anderem wird dabei eine Verletzung der negativen Meinungs- und Informationsfreiheit geltend gemacht. Denn aus Sicht einiger Kläger werden mit dem Rundfunkbeitrag auch politische Sendungen wie zum Beispiel Talkshows finanziert, die weniger zur Förderung der eigenen Meinungsbildung als vielmehr zur einseitigen Beeinflussung genutzt werden.
Der vorsitzende Richter forderte die klagenden Parteien in diesem Zusammenhang auf, sich mit den Urteilen der Verwaltungsgerichtshöfe Rheinland-Pfalz und Bayern vertraut zu machen und sich argumentativ in der Verhandlung mit diesen auseinanderzusetzen. Einer der Kläger, XXX aus XXX, merkt hierzu an: "Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof beziehungsweise der Verwaltungsgerichtshof Rheinland-Pfalz haben aufgrund der jeweiligen Landesverfassungen geurteilt. Die in meiner Klage angeführte Unterschreitung des Existenzminimums spielte in diesen Verfahren gar keine Rolle."
Zu der Verhandlung am 19. August werden nicht nur die klagenden Parteien erwartet, sondern auch Vertreter der sich formierenden Protestbewegung gegen den neuen Rundfunkbeitrag. Weithin bekannt geworden ist in diesem Zusammenhang das Internetforum www.gez-boykott.de/Forum, das regelmäßig über Missstände und Skandale hinsichtlich des neuen Rundfunkbeitrag und den damit finanzierten Unterhaltungs- und politischen Sendungen berichtet.
Öffentliches Massenverfahren in Potsdam:
Ort:
Verwaltungsgericht Potsdam, Friedrich-Ebert-Str. 32, 14469 Potsdam
Sitzungssaal 005 (Erdgeschoß)
Zeit:
19. August 2014, 10:00 Uhr. Es werden keine weiteren Verhandlungen an diesem Tag stattfinden.
Weitere Informationen:
http://presse-und-informationsfreiheit.blogspot.de/2014/07/massenverfahren-gegen-rundfunkgebuhren.html
Urteil Bayerischer Verfassungsgerichtshof: http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/8-VII-12;%2024-VII-12.htm
Urteil Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz: http://www.mjv.rlp.de/Gerichte/Verfassungsgerichtshof/Entscheidungen/binarywriterservlet?imgUid=7d8204a9-44f3-f541-1797-4c3077fe9e30&uBasVariant=11111111-1111-1111-1111-111111111111
Rezeption des Rundfunkbeitrags bzw. des Urteils des Bayer. Verwaltungsgerichtshof in der Presse:
1. Michael Hanfeld, Frankfurter Allgemeinen Zeitung
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/verfassungsgerichtshoefe-diese-rundfunkurteile-sind-ein-witz-12941651.html
2. Dr. Silke Fredrich, Wirtschaftswoche
http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/milliardenteures-system-warum-die-gez-ueberfluessig-geworden-ist-seite-all/7265590-all.html
3. Tina Halberschmidt, Handelsblatt
http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/rundfunkgebuehr-als-zwangsabgabe-proteststurm-gegen-die-fernsehsteuer-seite-all/7302132-all.html
4. Helmut Hein, Mittelbayerische Zeitung:
http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/kultur/artikel/der-zwangsbeitrag-stinkt-zum-himmel/1063624/der-zwangsbeitrag-stinkt-zum-himmel.html
http://asta.tu-berlin.de/presse/offener-brief-an-rundfunkbeitrag
http://gez-boykott.de/Forum
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