Rundfunk Berlin Brandenburg
Justitiariat
Masurenallee 8-14
14057 Berlin
4.10.2016
XXX ./. Rundfunk Berlin-Brandenburg
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1.) Antrag auf sofortige Löschung des auf meinen Namen
geführten Beitragskontos
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2.)Ankündigung der Untätigkeitsklage
Ohne dass ich bei Ihnen ein Beitragskonto eröffnet hätte, führen Sie auf meinen Namen ein Beitragskonto und fordern derzeit 641,04 Euro.
Dies verstößt in zweifacher Hinsicht gegen geltendes Recht.
1.)
Es existiert keine rechtliche Grundlage, welche die
Landesrundfunkanstalt ermächtigt, sogenannte „Direktanmeldungen“
vorzunehmen. Hierzu bedarf es hoheitlicher Rechte, die Ihnen weder im
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, noch in der „Satzung des Rundfunk
Berlin-Brandenburg über das Verfahren zur Leistung der
Rundfunkbeiträge“ durch den Gesetzgeber gewährt wurden.
2.)
Das LG Tübingen hat in seinem Beschluss vom 16.9.2016, 5 T
232/16, festgestellt, dass es sich bei den Landesrundfunkanstalten um
keine Anstalten handelt, „die der Ausübung staatlicher Verwaltung
dienen“. Insofern „werden die erforderlichen Merkmale einer
Behörde nicht erfüllt“, was zur Folge hat, dass es sich bei den
Landesrundfunkanstalten um Unternehmen handelt, die kein Recht zur
Ausübung hoheitlicher Aufgaben besitzen und entsprechend keine
Direktanmeldungen vornehmen dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
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