Sonntag, 21. Dezember 2014

Urteil VG Potdam 11 K 4160/13 ist ein Plagiat

Da das gegen mich im Massenverfahren in Potsdam ergangene Urteil (VG 11 K 4160/13 vom 19.8.2014) durch den RBB freigiebig an andere Rundfunkbeitragskritiker versendet wird, hier kurz der Hinweis, dass es sich bei diesem Urteil um keine genuine Arbeit der Potsdamer Richter handelt, sondern ab Seite 5 (Begründung) weitestgehend um ein nur notdürftig kaschiertes Plagiat des zuvor in Hamburg erlassenen Urteils VG Hamburg 3 K 5371/13 (17.07.2014):

http://www.landesrecht.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml;?showdoccase=1&doc.id=MWRE140002108&st=ent

Dass der RBB dieses billige Machwerk nun als Beweis für die Verfassungskonformität großzügig an andere Beitragskritiker versendet, darf nicht nur als Armutszeugnis der juristischen aber auch politischen Argumentation in Sachen Rundfunkbeitrag begriffen werden.  Andere Beitragskritiker dürfen den RBB gerne auf diese Ungerheuerlichkeit hinweisen. Einfach abschreiben muss nicht sein. Ein bisschen mehr Mühe darf man sich durchaus machen, möchte man vom Bürger ernst genommen werden.

Für Presse- und Informationsfreiheit!


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