Samstag, 27. Dezember 2014

Antrag auf rückwirkende Befreiung

Da wir als Familie vor dem Sozialgericht einen ersten Sieg errungen haben, hier ein weiterer Antrag an den RBB, uns gerne mal wieder von der Rundfunkbeitragspflicht zu befreien.

Wie auch immer das ausgeht, zumindest sorge ich damit dafür, dass es den Justitiaren des RBB nicht langweilig wird:

 

Rundfunk Berlin Brandenburg

Masurenallee 8-14

14057 Berlin

XXX, 27.12.2014
Ihr Zeichen: XXX
  • Antrag auf rückwirkende Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht seit dem 1.1.2013
Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie sind der Meinung, Familien mit Kindern wären ein überholtes Lebensmodell und stünden in der Nähe von Diktatoren. So zumindest ihr Redakteur Eike Gebhardt auf der Internetseite von Deutschlandradio Kultur (1). Das ist ihr gutes Recht. Selbstverständlich dürfen Sie Familien mit Kindern diskreditieren und ihre Funktion als Keimzelle der Gesellschaft leugnen. 

In einem demokratischen Rechtsstaat ist es jedoch auch mein gutes Recht, anderer Meinung zu sein und entsprechend keine Rundfunkbeiträge zu zahlen, da ich Ihre Meinung nicht teile und daher nicht unterstützen möchte.

Leider möchten Sie mir mein Recht, anderer Meinung zu sein, nehmen. Dies ist undemokratisch und erinnert an die Kontrolle der öffentlichen Meinung in der DDR.

Nun haben Sie dem Bürger immerhin die Möglichkeit eingeräumt, bei nachweislicher Bedürftigkeit und dem Bezug bestimmter Sozialleistungen, vom Rundfunkbeitrag befreit zu werden. Dies möchte ich hiermit erneut beantragen.

Wie Sie sicher wissen, ist der Bezug ergänzender Sozialleistungen für Selbständige praktisch unmöglich. Dies haben Sie sich zunutze gemacht und im Potsdamer Massenverfahren einen grandiosen Sieg errungen. Zwar ist das Urteil VG 11 K 4160/13 vom 19.8.2014 der Potsdamer Richter ein billiges Plagiat des Urteils VG Hamburg 3 K 5371/13 vom 17.07.2014, aber desto trotz voller Häme gegen uns als Familie mit vier Kindern.

Sollten Sie glauben, uns damit klein zu kriegen, haben Sie sich jedoch getäuscht. Wir sind zähe Kämpfer. Schon mein Großvater wollte nicht aufgeben und blieb bei seinem Engagement für Meinungsfreiheit und Demokratie in Deutschland. Entsprechend wurde er 1944 auf besonderen Wunsch Heinrich Himmlers „im Namen des Volkes“ zum Tode verurteilt (2). (Zum Glück konnte er rechtzeitig zu den vorrückenden britischen Streitkräften fliehen und das Urteil wurde nicht vollstreckt.)

Entsprechend des Vorbilds meines Großvaters beiße auch ich mich durch und kämpfe mit allen mir möglichen Mitteln für Meinungsfreiheit und Demokratie in Deutschland. Wie bereits mehrfach auch in der Klageschrift erwähnt, klagen wir vor dem Sozialgericht auf die Gewährung ergänzender Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) seit 2012. In einem ausgegliederten Eilverfahren haben wir nun in einem ersten Teilschritt Recht erhalten. In dem beigefügten Urteil heißt es jedoch darüber hinaus, dass es auch im Hauptverfahren wahrscheinlich ist, dass wir Recht erhalten und uns ergänzende Leistungen (Hartz IV) ab September 2012 zugesprochen werden.

Entsprechend dieser Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht seit dem 1.1.2013.

Für Presse- und Informationsfreiheit in Deutschland! 
 
Mit freundlichen Grüßen

XXX
 
P.S.
Sollten Sie diesen Antrag ablehnen, ist es für mich kein Problem, erneut vor dem Verwaltungsgericht Potsdam zu klagen. Gegen Ihre antidemokratischen Machenschaften anzugehen ist für mich eine moralische Verpflichtung. Dass das Gericht bei der letzten Verhandlung offenkundig befangen war, wie auch der anwesende Prof. Koblenzer andeutete, kann mich nicht beeindrucken. Am Ende werden Recht und Gerechtigkeit siegen und der Rundfunkbeitrag fallen. Da bin ich mir sicher.

P.P.S.
Unter:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2014-12-15-gutachten-medien.pdf?__blob=publicationFile&v=4
finden Sie übrigens eine spannende Studie des Bundesfinanzministeriums, welches im Rundfunkbeitrag einen unzulässigen, nicht mehr zeitgemäßen Zwangsbeitrag erkennt, der abgeschafft werden sollte. Vielleicht denken Sie einmal darüber nach und machen auch Sie sich für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland stark.








(2)Die Verwendung der Formel „Im Namen des Volkes“ ist in beiden Fällen einfach nur abartig. Ein Großteil der Deutschen lehnt den Rundfunkbeitrag ab. Im Namen des Volkes hätte es heißen müssen: „Das Gericht erkennt, dass der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig ist und gegen die Grundrechte der Bürger verstößt.“ Alles andere, gerade das abgeschriebene Gefasel der Potsdamer Richter ist unwürdig und hat nichts mehr mit Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu tun.

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