Initiative für selbstbestimmte Mediennutzung und freie Meinungsbildung. Für eine grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seiner Finanzierung.
Montag, 29. Dezember 2014
Samstag, 27. Dezember 2014
Antrag auf rückwirkende Befreiung
Da wir als Familie vor dem Sozialgericht einen ersten Sieg errungen haben, hier ein weiterer Antrag an den RBB, uns gerne mal wieder von der Rundfunkbeitragspflicht zu befreien.
Wie auch immer das ausgeht, zumindest sorge ich damit dafür, dass es den Justitiaren des RBB nicht langweilig wird:
Sie sind der Meinung, Familien mit Kindern wären ein überholtes Lebensmodell und stünden in der Nähe von Diktatoren. So zumindest ihr Redakteur Eike Gebhardt auf der Internetseite von Deutschlandradio Kultur (1). Das ist ihr gutes Recht. Selbstverständlich dürfen Sie Familien mit Kindern diskreditieren und ihre Funktion als Keimzelle der Gesellschaft leugnen.
In einem demokratischen Rechtsstaat ist es jedoch auch mein gutes Recht, anderer Meinung zu sein und entsprechend keine Rundfunkbeiträge zu zahlen, da ich Ihre Meinung nicht teile und daher nicht unterstützen möchte.
Leider möchten Sie mir mein Recht, anderer Meinung zu sein, nehmen. Dies ist undemokratisch und erinnert an die Kontrolle der öffentlichen Meinung in der DDR.
Nun haben Sie dem Bürger immerhin die Möglichkeit eingeräumt, bei nachweislicher Bedürftigkeit und dem Bezug bestimmter Sozialleistungen, vom Rundfunkbeitrag befreit zu werden. Dies möchte ich hiermit erneut beantragen.
Wie Sie sicher wissen, ist der Bezug ergänzender Sozialleistungen für Selbständige praktisch unmöglich. Dies haben Sie sich zunutze gemacht und im Potsdamer Massenverfahren einen grandiosen Sieg errungen. Zwar ist das Urteil VG 11 K 4160/13 vom 19.8.2014 der Potsdamer Richter ein billiges Plagiat des Urteils VG Hamburg 3 K 5371/13 vom 17.07.2014, aber desto trotz voller Häme gegen uns als Familie mit vier Kindern.
Sollten Sie glauben, uns damit klein zu kriegen, haben Sie sich jedoch getäuscht. Wir sind zähe Kämpfer. Schon mein Großvater wollte nicht aufgeben und blieb bei seinem Engagement für Meinungsfreiheit und Demokratie in Deutschland. Entsprechend wurde er 1944 auf besonderen Wunsch Heinrich Himmlers „im Namen des Volkes“ zum Tode verurteilt (2). (Zum Glück konnte er rechtzeitig zu den vorrückenden britischen Streitkräften fliehen und das Urteil wurde nicht vollstreckt.)
Entsprechend des Vorbilds meines Großvaters beiße auch ich mich durch und kämpfe mit allen mir möglichen Mitteln für Meinungsfreiheit und Demokratie in Deutschland. Wie bereits mehrfach auch in der Klageschrift erwähnt, klagen wir vor dem Sozialgericht auf die Gewährung ergänzender Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) seit 2012. In einem ausgegliederten Eilverfahren haben wir nun in einem ersten Teilschritt Recht erhalten. In dem beigefügten Urteil heißt es jedoch darüber hinaus, dass es auch im Hauptverfahren wahrscheinlich ist, dass wir Recht erhalten und uns ergänzende Leistungen (Hartz IV) ab September 2012 zugesprochen werden.
Entsprechend dieser Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht seit dem 1.1.2013.
Für Presse- und Informationsfreiheit in Deutschland!
Mit freundlichen Grüßen
XXX
P.S.
Sollten Sie diesen Antrag ablehnen, ist es für mich kein Problem, erneut vor dem Verwaltungsgericht Potsdam zu klagen. Gegen Ihre antidemokratischen Machenschaften anzugehen ist für mich eine moralische Verpflichtung. Dass das Gericht bei der letzten Verhandlung offenkundig befangen war, wie auch der anwesende Prof. Koblenzer andeutete, kann mich nicht beeindrucken. Am Ende werden Recht und Gerechtigkeit siegen und der Rundfunkbeitrag fallen. Da bin ich mir sicher.
P.P.S.
Unter:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2014-12-15-gutachten-medien.pdf?__blob=publicationFile&v=4
finden Sie übrigens eine spannende Studie des Bundesfinanzministeriums, welches im Rundfunkbeitrag einen unzulässigen, nicht mehr zeitgemäßen Zwangsbeitrag erkennt, der abgeschafft werden sollte. Vielleicht denken Sie einmal darüber nach und machen auch Sie sich für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland stark.
(2)Die Verwendung der Formel „Im Namen des Volkes“ ist in beiden Fällen einfach nur abartig. Ein Großteil der Deutschen lehnt den Rundfunkbeitrag ab. Im Namen des Volkes hätte es heißen müssen: „Das Gericht erkennt, dass der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig ist und gegen die Grundrechte der Bürger verstößt.“ Alles andere, gerade das abgeschriebene Gefasel der Potsdamer Richter ist unwürdig und hat nichts mehr mit Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu tun.
Wie auch immer das ausgeht, zumindest sorge ich damit dafür, dass es den Justitiaren des RBB nicht langweilig wird:
Rundfunk Berlin Brandenburg
Masurenallee 8-14
14057 Berlin
XXX, 27.12.2014
Ihr Zeichen: XXX- Antrag auf rückwirkende Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht seit dem 1.1.2013
Sie sind der Meinung, Familien mit Kindern wären ein überholtes Lebensmodell und stünden in der Nähe von Diktatoren. So zumindest ihr Redakteur Eike Gebhardt auf der Internetseite von Deutschlandradio Kultur (1). Das ist ihr gutes Recht. Selbstverständlich dürfen Sie Familien mit Kindern diskreditieren und ihre Funktion als Keimzelle der Gesellschaft leugnen.
In einem demokratischen Rechtsstaat ist es jedoch auch mein gutes Recht, anderer Meinung zu sein und entsprechend keine Rundfunkbeiträge zu zahlen, da ich Ihre Meinung nicht teile und daher nicht unterstützen möchte.
Leider möchten Sie mir mein Recht, anderer Meinung zu sein, nehmen. Dies ist undemokratisch und erinnert an die Kontrolle der öffentlichen Meinung in der DDR.
Nun haben Sie dem Bürger immerhin die Möglichkeit eingeräumt, bei nachweislicher Bedürftigkeit und dem Bezug bestimmter Sozialleistungen, vom Rundfunkbeitrag befreit zu werden. Dies möchte ich hiermit erneut beantragen.
Wie Sie sicher wissen, ist der Bezug ergänzender Sozialleistungen für Selbständige praktisch unmöglich. Dies haben Sie sich zunutze gemacht und im Potsdamer Massenverfahren einen grandiosen Sieg errungen. Zwar ist das Urteil VG 11 K 4160/13 vom 19.8.2014 der Potsdamer Richter ein billiges Plagiat des Urteils VG Hamburg 3 K 5371/13 vom 17.07.2014, aber desto trotz voller Häme gegen uns als Familie mit vier Kindern.
Sollten Sie glauben, uns damit klein zu kriegen, haben Sie sich jedoch getäuscht. Wir sind zähe Kämpfer. Schon mein Großvater wollte nicht aufgeben und blieb bei seinem Engagement für Meinungsfreiheit und Demokratie in Deutschland. Entsprechend wurde er 1944 auf besonderen Wunsch Heinrich Himmlers „im Namen des Volkes“ zum Tode verurteilt (2). (Zum Glück konnte er rechtzeitig zu den vorrückenden britischen Streitkräften fliehen und das Urteil wurde nicht vollstreckt.)
Entsprechend des Vorbilds meines Großvaters beiße auch ich mich durch und kämpfe mit allen mir möglichen Mitteln für Meinungsfreiheit und Demokratie in Deutschland. Wie bereits mehrfach auch in der Klageschrift erwähnt, klagen wir vor dem Sozialgericht auf die Gewährung ergänzender Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) seit 2012. In einem ausgegliederten Eilverfahren haben wir nun in einem ersten Teilschritt Recht erhalten. In dem beigefügten Urteil heißt es jedoch darüber hinaus, dass es auch im Hauptverfahren wahrscheinlich ist, dass wir Recht erhalten und uns ergänzende Leistungen (Hartz IV) ab September 2012 zugesprochen werden.
Entsprechend dieser Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht seit dem 1.1.2013.
Für Presse- und Informationsfreiheit in Deutschland!
Mit freundlichen Grüßen
XXX
P.S.
Sollten Sie diesen Antrag ablehnen, ist es für mich kein Problem, erneut vor dem Verwaltungsgericht Potsdam zu klagen. Gegen Ihre antidemokratischen Machenschaften anzugehen ist für mich eine moralische Verpflichtung. Dass das Gericht bei der letzten Verhandlung offenkundig befangen war, wie auch der anwesende Prof. Koblenzer andeutete, kann mich nicht beeindrucken. Am Ende werden Recht und Gerechtigkeit siegen und der Rundfunkbeitrag fallen. Da bin ich mir sicher.
P.P.S.
Unter:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2014-12-15-gutachten-medien.pdf?__blob=publicationFile&v=4
finden Sie übrigens eine spannende Studie des Bundesfinanzministeriums, welches im Rundfunkbeitrag einen unzulässigen, nicht mehr zeitgemäßen Zwangsbeitrag erkennt, der abgeschafft werden sollte. Vielleicht denken Sie einmal darüber nach und machen auch Sie sich für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland stark.
(2)Die Verwendung der Formel „Im Namen des Volkes“ ist in beiden Fällen einfach nur abartig. Ein Großteil der Deutschen lehnt den Rundfunkbeitrag ab. Im Namen des Volkes hätte es heißen müssen: „Das Gericht erkennt, dass der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig ist und gegen die Grundrechte der Bürger verstößt.“ Alles andere, gerade das abgeschriebene Gefasel der Potsdamer Richter ist unwürdig und hat nichts mehr mit Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu tun.
Montag, 22. Dezember 2014
Pegida, die Hilflosigkeit der Leitmedien und kein Ende in Sicht
Wie man auch immer zu den Pegida-Demonstrationen steht: Unschön ist allemal die Selbstdemontage der Leitmedien, was die Berichterstattung über die neue Bewegung betrifft.
Am 18.12.2014 brüstete sich das durch den NDR produzierte Polit-Magazin Panorama damit, einen der "Lügenpresse" skandierenden Teilnehmer der Pegida vor die Kamera bekommen zu haben. Hierzu schreibt das Nachrichten-Magazin Der Spiegel selbstkritisch:
"Was dann geschah, diskreditiert die Glaubwürdigkeit des Journalismus generell: Unter den Interviewten war ein Reporter des RTL-Landesstudio Ost, das auch für die Hauptnachrichtensendung "RTL-Aktuell" Beiträge produziert. Der Mann versuchte offenbar, an Aussagen der Demonstranten zu kommen, indem er sich selbst als Demonstrant ausgab und sich ihnen gegenüber rassistisch anbiederte: "Die Islamisierung macht sich schon breit in unserem Alltag", sagte er in das Mikrofon des NDR. Er spüre das "auf der Straße, im Wohnviertel. Manchmal denk ich schon: Sind wir eigentlich noch in Deutschland?" Und weiter: "Wenn man rausgeht, ganz viele Türken. Ich komme mit vielen gut klar, aber es ist doch zunehmend so, dass man denkt: Sind wir eigentlich noch deutsch in Deutschland."
Der NDR strahlte das vermeintliche Interview dann als authentisch aus.
Wusste der NDR wirklich nicht, dass man hier einen Kollegen befragte? Ist das nur stümperhafte Recherche? Oder ist das einfach so üblich, vorgetäuschte Interviews als echt zu verkaufen und Zufall, dass es aufgedeckt worden ist?
Mein Verdacht ist, und das werde ich in einen weiteren Beitrag erhärten, dass es sich hier um ein generelles Problem unserer Leitmedien handelt. Um diesem Problem auf die Spur zu kommen, sollten wir uns fragen, wie wir als Mediennutzer überprüfen können, ob Medien ausgewogen berichten und authentisch sind, oder ob es sich um eine tendenziöse Scheinberichterstattung handelt.
Hierzu gibt es verschiedene Hilfsmittel die helfen können, tendenziöse von ausgewogenen Medieninhalten zu unterscheiden. Anbei ein paar Beispiele:
Die Berichterstattung zu den Pegida-Demonstrationen ist in diesem Zusammenhang ein eindrückliches Beispiel. Der zunehmende Vertrauensverlust in die Medien und politischen Eliten ist erschreckend und greift immer weiter um sich, denn die Manipulationen sind leicht zu durchschauen und das Internet bietet inzwischen einen ausreichenden Raum, die Schweigespirale zu durchbrechen. Was daraus folgt sind Demonstrationen wie die Pegida in Dresden, eine durchaus explosive Mischung, deren Teilnehmer zurecht von einer „Lügenpresse“ sprechen, auch wenn man andere Anliegen dieser Demonstration nicht teilen möchte. Daher ist auch kein Ende der Pegida-Demonstrationen absehbar. Was früher einmal weitestgehend problemlos funktionierte, die Steuerung der öffentlichen Meinung durch die Leitmedien und damit die Beeinflussung politischer Ereignisse, hat mit der sich zunehmend vernetzenden Gegenöffentlichkeit im Internet sein Ende gefunden.
Wer nicht auf der Sachebene, sondern ad personam argumentiert, das heißt, nicht diskutiert, sondern diskreditiert, wird schnell der unlauteren Mittel, derer er sich bedient, durch die Gegenöffentlichkeit im Internet entlarvt und bewirkt so genau das Gegenteil dessen, was beabsichtigt war: Nicht eine Schwächung der Pegida, sondern deren Verstärkung.
Am 18.12.2014 brüstete sich das durch den NDR produzierte Polit-Magazin Panorama damit, einen der "Lügenpresse" skandierenden Teilnehmer der Pegida vor die Kamera bekommen zu haben. Hierzu schreibt das Nachrichten-Magazin Der Spiegel selbstkritisch:
"Was dann geschah, diskreditiert die Glaubwürdigkeit des Journalismus generell: Unter den Interviewten war ein Reporter des RTL-Landesstudio Ost, das auch für die Hauptnachrichtensendung "RTL-Aktuell" Beiträge produziert. Der Mann versuchte offenbar, an Aussagen der Demonstranten zu kommen, indem er sich selbst als Demonstrant ausgab und sich ihnen gegenüber rassistisch anbiederte: "Die Islamisierung macht sich schon breit in unserem Alltag", sagte er in das Mikrofon des NDR. Er spüre das "auf der Straße, im Wohnviertel. Manchmal denk ich schon: Sind wir eigentlich noch in Deutschland?" Und weiter: "Wenn man rausgeht, ganz viele Türken. Ich komme mit vielen gut klar, aber es ist doch zunehmend so, dass man denkt: Sind wir eigentlich noch deutsch in Deutschland."
Der NDR strahlte das vermeintliche Interview dann als authentisch aus.
Wusste der NDR wirklich nicht, dass man hier einen Kollegen befragte? Ist das nur stümperhafte Recherche? Oder ist das einfach so üblich, vorgetäuschte Interviews als echt zu verkaufen und Zufall, dass es aufgedeckt worden ist?
Mein Verdacht ist, und das werde ich in einen weiteren Beitrag erhärten, dass es sich hier um ein generelles Problem unserer Leitmedien handelt. Um diesem Problem auf die Spur zu kommen, sollten wir uns fragen, wie wir als Mediennutzer überprüfen können, ob Medien ausgewogen berichten und authentisch sind, oder ob es sich um eine tendenziöse Scheinberichterstattung handelt.
Hierzu gibt es verschiedene Hilfsmittel die helfen können, tendenziöse von ausgewogenen Medieninhalten zu unterscheiden. Anbei ein paar Beispiele:
- Unterstellen einer Phobie (Angsterkrankung): Beliebtes
Hilfsmittel einer Berichterstattung, die nicht ausgewogen, sondern
tendenziös berichtet, ist das sogenannte Unterstellen einer Phobie.
Anstelle in einem Konflikt die Sachargumente beider Seiten
anzuführen, wird der politische Gegner, gegen den sich die
Berichterstattung richtet, eine irrationale, krankhafte Angst, eine
sogenannte Phobie unterstellt. So ist im Falle der
Pegida-Demonstrationen von sogenannter „Islamophobie“ die Rede,
einer krankhaften, also psychotisch-irrationalen Angst vor dem
Islam. (Ich möchte an dieser Stelle die Pegida-Demonstrationen
möglichst nicht bewerten. Dennoch so viel: Eine kritische Haltung
gegenüber diesen Demonstrationen ist meiner Meinung nach angeraten,
aber das Unterstellen einer psychotischen Angst vor dem Islam, wie
es das Wort „Islamophobie“ suggeriert, lächerlich. Eine
derartige psychische Erkrankung existiert nicht und jeder in den
Leitmedien, der die Existenz einer derartigen Phobie behauptet, lügt
bewusst, um zu diffamieren.)
- Etikettierung: Die führende Riege der
Nationalsozialisten waren skrupellose Verführer, die Exekutoren in
Auschwitz und den Gestapo-Gefängnissen üble Verbrecher und die
bedingungslosen Mitläufer erbärmliche Feiglinge. Wir Deutschen haben uns
intensiv mit der Geschichte des Nationalsozialismus
auseinandergesetzt und es gibt kaum jemanden, der ernsthaft mit einem Scheusal wie
Heinrich Himmler in einer WG würde zusammenleben wollen. Dies
nutzen die Leitmedien um die öffentliche Meinung mittels der
sogenannten Etikettierung zu manipulieren. Was politisch nicht
opportun ist, wird von den Leitmedien in Abstufung erst als
„rechts“, dann als „rechtspopulistisch“, dann als
„rassistisch“ und zuletzt als „Neo-Nazi“ oder „Nazi“
etikettiert. Die Erfahrung zeigt, sprechen die Leitmedien über ARD,
ZDF, Die Zeit, FAZ, Der Spiegel, Süddeutsche, Bild und Welt einmal
unisono dieses Urteil aus, ist der Gegner erledigt. Kein Bürger
dieses Landes möchte in die rechte Ecke gestellt werden oder mit
Rassisten etwas zu tun haben.
- Die Schweigespirale: Dieses Konzept, beschrieben von
der Medienwissenschaftlerin Elisabeth Noelle-Neumann, basiert auf
der Erfahrung, dass der Mensch ein Herdentier ist. In den
Tagessthemen werden zum Beispiel in einer angeblich repräsentativen
Umfrage zehn Personen „zufällig“ auf offener Straße zu ihrer
Meinung zum Thema Rundfunkbeitrag befragt. Alle Befragten sagen in
die Kamera, dass der neue Beitrag eine deutliche Vereinfachung für
sie darstellt und der öffentlich-rechtliche Rundfunk sehr wichtig
ist, um eine objektive und neutrale Berichterstattung zu
gewährleisten. Beim Zuschauer bewirkt diese Zusammenstellung
„zufällig“ befragter Bürger zweierlei: Wer für den
Rundfunkbeitrag ist, wird sich in seiner Meinung bestätigt fühlen,
hier spricht man von einer Verstärkerfunktion. Wer gegen den
Rundfunkbeitrag ist, wird sich fragen, ob er wirklich in Zukunft bei
seiner Meinung bleiben sollte, mit der er sich blamieren könnte, da
auf der Straße scheinbar niemand diese Meinung teilt. Hierdurch
eingeschüchtert, wird der Bürger seine kritische Haltung zum
Rundfunkbeitrag nicht mehr öffentlich artikulieren, er wird
schweigen, da die veröffentlichte Meinung, vermeintlich identisch
mit der öffentlichen Meinung, von seiner Meinung abweicht. Durch
sein Schweigen verstärkt er das Schweigen anderer in seinem
sozialen Umfeld und es kommt zu einer Schweigespirale bezüglich
nicht opportuner politischer Meinungen.
- Setzen von Themen: Der Verlauf eines natürlichen
Themas, was seine Präsenz in den Medien anbelangt, gleicht dem
Interesse, das es für die Bürger hat. Ein natürliches Thema
taucht mit seinem Entstehen schleichend oder plötzlich, je nach
auslösendem Ereignis in den Medien auf. Beispielsweise ein
Bahnunglück, bei dem mehrere Personen zu Schaden kommen. Das Thema
bleibt dann natürlicherweise ein paar Wochen in den Medien präsent,
so lange die Öffentlichkeit sich dafür interessiert, dann
verschwindet es langsam abebbend wieder von den Bildschirmen
und Seiten der Zeitungen. Anders verhält es sich mit absichtlich
gesetzten Themen. Diese bleiben so lange in den Medien präsent, bis
das erwünschte (z. Bsp. politische) Ziel erreicht ist. Beispiel:
Ein unerwünschter Politiker soll öffentlich unmöglich gemacht
werden. Um dieses Ziel zu erreichen wird ein Skandal wie
Steuerhinterziehung in die Medien gebracht und so lange dort präsent
gehalten, bis der unerwünschte Politiker abdankt. Hat er abgedankt,
verschwindet das Thema sofort wieder aus den Medien und wir
erfahren mit keinem Wort mehr, ob der Verdacht der
Steuerhinterziehung bestätigt werden konnte oder nicht.
Die Berichterstattung zu den Pegida-Demonstrationen ist in diesem Zusammenhang ein eindrückliches Beispiel. Der zunehmende Vertrauensverlust in die Medien und politischen Eliten ist erschreckend und greift immer weiter um sich, denn die Manipulationen sind leicht zu durchschauen und das Internet bietet inzwischen einen ausreichenden Raum, die Schweigespirale zu durchbrechen. Was daraus folgt sind Demonstrationen wie die Pegida in Dresden, eine durchaus explosive Mischung, deren Teilnehmer zurecht von einer „Lügenpresse“ sprechen, auch wenn man andere Anliegen dieser Demonstration nicht teilen möchte. Daher ist auch kein Ende der Pegida-Demonstrationen absehbar. Was früher einmal weitestgehend problemlos funktionierte, die Steuerung der öffentlichen Meinung durch die Leitmedien und damit die Beeinflussung politischer Ereignisse, hat mit der sich zunehmend vernetzenden Gegenöffentlichkeit im Internet sein Ende gefunden.
Wer nicht auf der Sachebene, sondern ad personam argumentiert, das heißt, nicht diskutiert, sondern diskreditiert, wird schnell der unlauteren Mittel, derer er sich bedient, durch die Gegenöffentlichkeit im Internet entlarvt und bewirkt so genau das Gegenteil dessen, was beabsichtigt war: Nicht eine Schwächung der Pegida, sondern deren Verstärkung.
Sonntag, 21. Dezember 2014
Urteil VG Potdam 11 K 4160/13 ist ein Plagiat
Da das gegen mich im Massenverfahren in Potsdam ergangene Urteil
(VG 11 K 4160/13 vom 19.8.2014) durch den RBB freigiebig an andere
Rundfunkbeitragskritiker versendet wird, hier kurz der
Hinweis, dass es sich bei diesem Urteil um keine genuine Arbeit der
Potsdamer Richter handelt, sondern ab Seite 5 (Begründung)
weitestgehend um ein nur notdürftig kaschiertes Plagiat des zuvor in
Hamburg erlassenen Urteils VG Hamburg 3 K 5371/13 (17.07.2014):
http://www.landesrecht.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml;?showdoccase=1&doc.id=MWRE140002108&st=ent
Dass der RBB dieses billige Machwerk nun als Beweis für die Verfassungskonformität großzügig an andere Beitragskritiker versendet, darf nicht nur als Armutszeugnis der juristischen aber auch politischen Argumentation in Sachen Rundfunkbeitrag begriffen werden. Andere Beitragskritiker dürfen den RBB gerne auf diese Ungerheuerlichkeit hinweisen. Einfach abschreiben muss nicht sein. Ein bisschen mehr Mühe darf man sich durchaus machen, möchte man vom Bürger ernst genommen werden.
Für Presse- und Informationsfreiheit!
http://www.landesrecht.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml;?showdoccase=1&doc.id=MWRE140002108&st=ent
Dass der RBB dieses billige Machwerk nun als Beweis für die Verfassungskonformität großzügig an andere Beitragskritiker versendet, darf nicht nur als Armutszeugnis der juristischen aber auch politischen Argumentation in Sachen Rundfunkbeitrag begriffen werden. Andere Beitragskritiker dürfen den RBB gerne auf diese Ungerheuerlichkeit hinweisen. Einfach abschreiben muss nicht sein. Ein bisschen mehr Mühe darf man sich durchaus machen, möchte man vom Bürger ernst genommen werden.
Für Presse- und Informationsfreiheit!
Abonnieren
Posts (Atom)