Donnerstag, 12. Dezember 2013

Sitzungen des RBB-Rundfunkrates 2014 - Wer kommt mit?

Der Rundfunkrat ist Entscheidungträger des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Hier in Berlin / Brandenburg sind die Sitzungen öffentlich, jeder kann kommen.

Ich werde versuchen, bei einer der nächsten Sitzungen anwesend zu sein. Vielleicht kann man während der Sitzung einen Einwurf machen oder sich zu Wort melden, um auf den Protest gegen den Rundfunkbeitrag aufmerksam machen.

Kommt jemand mit?

Hier die Termine:

 Sitzungen des rbb-Rundfunkrates 2014

Tagungsort: abwechselnd im Konferenzraum 311 des Sendezentrum Fernsehen/Potsdam und Fernsehzentrum Berlin/Konferenzraum im 14. OG um 16.00 Uhr.

13. Februar: Berlin
8. Mai: Potsdam
12. Juni: Potsdam
4. September: Berlin
30. Oktober: Berlin
4. Dezember: Potsdam

Kommt zahlreich und macht den Protest öffentlich, bei den Entscheidungsträgern!

Weitere Informationen hier:

http://www.rbb-online.de/rundfunkrat/startseite/die_gremien_des_rbb.html

Freitag, 22. November 2013

Der Widerspruchsbescheid des RBB ist da

Ganz formal kam er daher...

Nach über vier Monaten Bearbeitungszeit ist der Widerspruchsbescheid des RBB eingetroffen. Nun kann geklagt werden.

Bitte unterstützt weiterhin meine Petitionen für Berlin und Brandenburg.







Dienstag, 5. November 2013

Was ist ein Rundfunkgebührengegner?



Soll man ihn sich so vorstellen: Bierflasche in der Hand, Pinkelfleck im Schritt, der typische Wutbürger eben? Ferngesteuert von BILD und RTL2, ein Intellektuellenfeind, ein Störer und ewig unzufrieden mit seiner Situation?

So schreibt ein Kritiker meiner laufenden Petition an denLandtag in Brandenburg:

„Auch wenn die "öffentlich-rechtlichen" vielleicht nicht allen Zuschauern alles "Recht machen". Wollt Ihr nur von einer privaten Agentur informiert werden? Dann reicht doch die BILD Zeitung und RTL. Ein wenig Nachdenken und breite Informationsbeschaffung hilft manchmal zur Bildung einer eigenen Meinung.“

Sicher, dies wäre ein Argument, über das man diskutieren könnte, wäre die deutsche Medienlandschaft wirklich so einfach aufgebaut. Auf der einen Seite das intellektuelle, öffentlich-rechtliche Fernsehen; auf der anderen Seite RTL und dann noch die BILD Zeitung.

Entspricht dieses Bild jedoch der Wirklichkeit? Wo bleiben hier die zahlreichen Buchverlage über Suhrkamp, Fischer und Rowohlt, um nur einige der namhafteren zu nennen, die alle privatwirtschaftlich arbeiten?

Ist Fernsehen nicht nur ein kleiner Ausschnitt dessen, was den Bürgern an Informationsmöglichkeiten aktiv und passiv geboten wird?

Warum wird aber gerade Fernsehen staatlich derart massiv protegiert? Ist das nicht der eigentliche Betrug, ein strukturell antiintellektuelles Medium wie Fernsehen zum Flaggschiff solcher Begriffe wie „Bildung“, „objektive Berichterstattung“ oder gar "intellektuell anspruchsvoller Information" zu machen?

Was wird dem Bürger hier vorgegaukelt?

Doch zurück zur Ausgangsfrage: Was ist ein Rundfunkgebührengegner? Den politischen Eliten wünschenswert wäre tatsächlich: Bier in der einen Hand, BILD Zeitung in der anderen. Dazu wütendes Gegröle.

Diesen Gefallen kann ich ihnen leider nicht tun. Anstelle eines Flachbildschirms, sitze ich vor Bücherwänden und denke über die Zukunft des Fernsehens nach. Qua vadis? Wohin geht die Reise? 

Wie lange werden sich die Rechtsabteilungen der Sender noch die Härtefallanträge und Beschwerdebriefe der Kritiker, der Büchermenschen gefallen lassen?

Die Reform hatte ursprünglich ein Ziel: dem großen Akzeptanzverlust der GEZ sollte mit dem Rundfunkstaatsvertrag entgegengewirkt werden. Doch nun ist das Gegenteil eingetroffen.
Was kommt jetzt? Denn entweder muss jetzt hart durchgegriffen werden (Orwell) oder die Kritiker müssen in das System des totalen Entertainments integriert werden (Huxley). Oder gibt es einen dritten Weg?

Samstag, 26. Oktober 2013

Was ist Informationsfreiheit?



Angenommen mir stehen monatlich 20 Euro zur Verfügung, um mir damit Medien zu kaufen. In meiner Straße gibt es ein Fernsehgeschäft, das Fernsehsendungen verkauft und weiter hinten eine Buchhandlung, die Bücher und Zeitungen verkauft. Auf der anderen Straßenseite gibt es ein Internetcafé.

Was ist nun, wenn ich einmal im Monat losgehe, um mir Bücher oder Zeitungen zu kaufen oder ins Internetcafé zu gehen, aber jedes Mal zwingt mich der Besitzer der Fernsehgeschäfts auf offener Straße mit vorgehaltener Pistole ihm die 20 Euro zu geben und bei ihm Fernsehsendungen zu kaufen?

Auf meinen Einwand hin, ich hätte gar keinen Fernseher um mir die Sendungen anzuschauen und würde auch viel lieber lesen, erwidert der Besitzer des Fernsehgeschäfts und richtet seine Waffe auf mich: „Die objektive Berichterstattung des Fernsehens ist für den Erhalt der Demokratie unentbehrlich. Deswegen muss jeder solidarisch seinen Beitrag zum Erhalt meines Geschäfts leisten.“

Ist das Informationsfreiheit?

Freitag, 25. Oktober 2013

Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid des RBB

Gegen den Ablehnungsbescheid des RBB vom 18.7.2013 hatte ich am 26.7.2013, vorab per Fax Widerspruch eingelegt:










Bitte unterstützt meine Petitionen für Berlin und Brandenburg

Bitte unterstützt meine beiden Petitionen für Berlin und Brandenburg. Informationsfreiheit für alle! Für eine soziale und grundständige Reform der Rundfunkfinanzierung!

Ablehnung meiner Härtefallanträge durch den Rundfunk Berlin-Brandenburg


Seit dem 1.1.2013 gibt es in Deutschland eine Haushaltsabgabe: Jeder Haushalt hat den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) durch einen monatlichen Beitrag zu unterstützen, ganz gleich ob er Fernsehen nutzt und unabhängig davon, ob er es mit seinem Gewissen vereinbaren kann, die vielfach einseitige und manipulative Berichterstattung des ÖRR zu finanzieren.


Erstaunlich ist jedoch insbesondere, dass auch Bürger, deren Einkommen unterhalb des Existenzminimums liegt, die neue Haushaltsabgabe zahlen müssen. Denn eine Befreiung ist laut RBB für Menschen, deren Einkommen unterhalb des Existenzminimums liegt, nicht möglich.

So wurden meine Härtefallanträge aus sozialen sowie aus religiösen- und Gewissensgründen abgelehnt. Hier der Ablehnungsbescheid des RBB vom 18.7.2013: