Freitag, 25. Oktober 2013

Ablehnung meiner Härtefallanträge durch den Rundfunk Berlin-Brandenburg


Seit dem 1.1.2013 gibt es in Deutschland eine Haushaltsabgabe: Jeder Haushalt hat den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) durch einen monatlichen Beitrag zu unterstützen, ganz gleich ob er Fernsehen nutzt und unabhängig davon, ob er es mit seinem Gewissen vereinbaren kann, die vielfach einseitige und manipulative Berichterstattung des ÖRR zu finanzieren.


Erstaunlich ist jedoch insbesondere, dass auch Bürger, deren Einkommen unterhalb des Existenzminimums liegt, die neue Haushaltsabgabe zahlen müssen. Denn eine Befreiung ist laut RBB für Menschen, deren Einkommen unterhalb des Existenzminimums liegt, nicht möglich.

So wurden meine Härtefallanträge aus sozialen sowie aus religiösen- und Gewissensgründen abgelehnt. Hier der Ablehnungsbescheid des RBB vom 18.7.2013:




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