Es gab verschiedene
Theorien dazu, weswegen nun auch die „alten Hasen“ der
Befreiungsszene Festsetzungsbescheide und Vollstreckungsandrohungen
erhalten.
Eine Theorie dazu
lautete: Auch öffentlich-rechtliche Forderungen verjähren nach drei
Jahren. Deswegen müssen sie jetzt für 2013 per Bescheid festgesetzt werden.
Der RBB bestätigt diese Theorie nun mit seinem Schreiben an mich.
Ob sich für die
Anstalten der Aufwand bei dem zu erwartenden Widerstand lohnt? Wir
werden sehen...
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