Schön schaut er aus, der Landtag, fast etwas poppig birgt das Potsdamer Stadtschloss nun den Brandenburger Landtag. Man kommt rein, der freundliche Wachschutz öffnet hinter Sicherheitsglas verborgen, sofort die Türen. Freundlich auch die Dame am Empfang. Bürgernähe ist das Motto in den ganz weiß und rot gestalteten Innenräumen, denn rot-rot regiert das Land und somit dominieren die Farben von SPD und LINKE das Ambiente. Das Schmunzeln habe ich mir verkniffen, nein, wir sind nicht in der Parteizentrale von SPD und Linke, wir sind im Landtag.
Man gibt sich offen, Besucher kommen und gehen um sich die aktuelle Plenarsitzung anzuhören, Abgeordnete plauschen auf den Gängen, doch nach kurzer Rücksprache mit der Sekretärin der CDU-Fraktion heißt es für mich erst einmal warten. Die aktuelle Abstimmung verzögert sich, Herr Wichmann kann noch nicht kommen, heißt es.
Nach zwanzig Minuten ist es dann anders als besprochen keine Sekretärin, sondern Herr Wichmann persönlich, der mich abholt. Er scheint mich auf den ersten Blick zu kennen, geht auf mich zu, mit ausgestreckter Hand, ich erkenne ihn erst auf den zweiten Blick. Freundlicher Handschlag, freundliches Lächeln, ich danke, dass er sich Zeit nimmt für die Anliegen der Rundfunkbeitragskritiker. Das ist nicht selbstverständlich.
Es geht die Treppen hinauf, in den Eingangsbereich des Plenarsaals. Auf den Treppen treffen wir eine weitere Abgeordnete der CDU. Die beiden beginnen ein kurzes Gespräch. Jeder zweite Satz handelt davon, wie man das dem RBB sagt und wie der RBB darüber berichten wird und wie der RBB … und dann muss man noch dem RBB sagen, dass …
Im Vorraum des Plenarsaals dann zwei rote „Schallschutzsofa“, mit hohen gepolsterten Seitenwänden, hier kann man „ungestört“ plauschen. In einem, das frei ist, nehmen Herr Wichmann und ich für ein circa vierzig Minuten dauerndes Gespräch Platz.
Inwieweit mein Gespräch Sinn gemacht hat, ist für mich schwer einzuschätzen. Wäre Herr Wichmann kein Berufspolitiker, würde ich sagen, ich habe ihn zumindest ein Stück weit davon überzeugt, dass der Rundfunkbeitrag auf unangemessene Weise das Grundrecht der Bürger auf negative Meinungsfreiheit einschränkt und deswegen ein neues Beitragsmodell gesucht werden muss. Er schlug vor, dass ein PayTV-Modell zusammen mit einem sehr abgespeckten Beitragsmodell die beste Lösung wäre, indem nur derjenige zahlen muss, der die Angebote der Öffentlich-Rechtlichen auch nutzt und ansonsten nur noch ein frei zugänglicher Sender mit politischen Informationen übrigbleibt, der dann mit deutlich geringeren Beiträgen finanziert werden müsste. Das wäre auch in meinem Sinne ein erster Schritt in die von mir präferierte Richtung.
Henryk Wichmann im Landtag Brandenburg (c) |
Nun ist aber Herr Wichmann Berufspolitiker und mein Gefühl nach dem Gespräch bleibt skeptisch. Anfänglich trug Herr Wichmann die bekannten Argumente für den Rundfunkbeitrag vor. Zum Beispiel, dass für ihn das Funktionieren unserer Demokratie ohne den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht vorstellbar wäre, worauf ich erwiderte, dass andere, deutliche ältere Demokratien, wie die USA, einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk in unserer Form gar nicht hätten und dennoch funktionierten.
Grundsätzlich versuchte Herr Wichmann im weiteren Gespräch dann Verständnis zu demonstrieren. Für seine drei Abgeordnetenbüros müsse er jeweils einen Rundfunkbeitrag entrichten, das fände er auch nicht in Ordnung. Dennoch wären Abgaben, wie zum Beispiel für den Kindergarten deutlich belastender und es sei nicht in Ordnung, dass hier grundsätzlich das Bruttogehalt angesetzt werde und nicht das, was nach allen Abzügen übrigbleibe. Als ich hierauf erwiderte, dass für uns die Kita-Kosten aufgrund unseres Einkommens unter den Rundfunkbeiträgen liegen, kamen wir überein, dass soziale Ungerechtigkeiten bei der Beitragserhebung nur ein Aspekt wären, das wesentliche Problem jedoch in der Einschränkung der negativen Meinungsfreiheit läge.
Eine Brücke war für uns in diesem Fall die miserable Familienpolitik der rot-roten Regierung. Herr Wichmann und ich haben jeweils vier Kinder und auch er fand es einsichtig, dass man die Finanzierung von Medieninhalten, die sich dezidiert gegen Familien mit Kindern richten, durchaus ablehnen sollte. Hierbei wäre entscheidend, dass natürlich dem Journalisten das Recht auf freie Meinungsäußerung zugesprochen sein muss. Natürlich dürfen Journalisten die Förderung von Familien kritisieren und generell für eine Abschaffung des Artikel 6,1 des Grundgesetzes eintreten. Dem Bürger muss jedoch im Gegenzug das Recht zugestanden werden, diese Medieninhalte nicht zu finanzieren.
Als Fazit konnten wir festhalten, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk von seinen familienpolitischen Aussagen her überproportional durch Grünen-freundliche Berichterstattung geprägt ist, mit negativen Auswirkungen auf die Familienpolitik. Um hier gegen zu steuern, brauche es eines Korrektivs, nämlich der Stärkung der negativen Meinungsfreiheit des Bürgers und damit des Rechts, Medieninhalte der öffentlich-rechtlichen Sender gegebenenfalls nicht mehr zu finanzieren.
"Schallschutzsofa" im Landtag Brandenburg |
Um auf diesem Weg einen Schritt weiter zu kommen, vereinbarten wir, dass ich erneut eine Petition einreiche, diesmal eine Einzelpetition, die nochmals dezidiert auf die Punkte negative Meinungsfreiheit (Artikel 5 GG) eingeht und eine Umwandlung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in ein Pay-TV-Modell fordert. Diese solle ich an ihn gerichtet, erneut beim Petitionsausschuss einreichen, um die Gegenargumente der Staatskanzlei, gezielt auf diese Themen zu erfahren. Auf dieser Basis könne man dann weiter an dem Thema arbeiten.
Nun gut. Ich werde Herrn Wichmann beim Wort nehmen und in den nächsten Tagen eine entsprechende Petition einreichen.