Montag, 21. Juli 2014

Stellungnahme zum öffentlichen Massenverfahren gegen Rundfunkbeitragskritiker

Stellungnahme zum Massenverfahren am 19.8.2014 vor dem Verwaltungsgericht Potsdam:



Verwaltungsgericht Potsdam

Friedrich-Ebert-Str. 32

14469 Potsdam



XXX, 22.7.2014

VG XXX    XXX ./. Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB)



Erweiterung meiner Klagebegründung wegen Ablehnung zweier Härtefallanträge durch den RBB:



1.) Härtefallantrag vom 20.12.2012: Beschneidung des Existenzminimums meiner Kinder durch den Rundfunkbeitrag

2.) Härtefallantrag vom  28.1.2013: Befreiung aus religiösen- und Gewissensgründen



An dieser Stelle möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass ich in meiner Klage VG XXX    nur am Rande auf die mögliche Verfassungswidrigkeit des neuen Rundfunkbeitrags hingewiesen hatte, eine mögliche Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags jedoch weder Gegenstand meiner Klage ist, noch argumentativ Bestandteil der durch den Beklagten abgelehnten Härtefallanträge war. Es handelt sich bei meiner Klage folglich nicht um eine sogenannte „gleichförmige Eingabe“ (§§ 17, 18 VwVfG) sondern um abgelehnte Anträge wegen besonderer Härte, die sich auf meinen individuellen Einzelfall beziehen.



Dieser Hinweis schon einmal vorsorglich vor der Verhandlung und insbesondere auch als Hinweis auf die in der Ladung vom 3.7.2014 genannten Urteile der Verfassungsgerichtshöfe Rheinland-Pfalz und Bayern, die nichts mit meiner Klage zu tun haben.



Durch den Rundfunkbeitrag wird das Existenzminimum meiner Kinder beschnitten. Gleichzeitig ist aufgrund meiner Selbständigkeit praktisch eine reguläre Befreiungsmöglichkeit nicht gegeben. Der von mir am 20.12.2012 gestellte Härtefallantrag wurde ebenfalls durch den Beklagten abgelehnt.



Als Zeugin für unsere wirtschaftliche Situation und die fehlende Möglichkeit einer regulären Befreiung trotz des theoretischen Anspruchs auf Sozialleistungen, beantrage ich zu berufen, die Beauftragte der Stiftung „Familie in Not“ in XXX:



Frau XXX

zu berufen über XXX



Gleichzeitig möchte ich ebenfalls darauf hinwiesen, dass ich mit meinem Härtefallantrag vom 28.1.2013  keinesfalls eine mögliche Verfassungswidrigkeit als Befreiungsgrund angeführt hatte, sondern aus religiösen- und Gewissengründen eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragt habe. Dies muss im Rahmen des Rundfunkstaatsvertrags nach § 4 Abs. 6 RBStV möglich sein, insbesondere da das Bundesverfassungsgericht in seiner Ablehnungsbegründung einer Verfassungsbeschwerde (1 BvR 2550/12 vom 12.12.2012) sowie der Entscheidung zur Verfassungsbeschwerde vor dem Staatsgerichtshof Baden-Württemberg vom 19.08.2013, AZ: 65/13, 1 VB 65/13 eine Beschränkung der Befreiung wegen besonderer Härte auf den unter § 4 Abs. 6 RBStV beispielhaft genannten Fall, ausgeschlossen hat.



Die in Artikel 4, Absatz 2 GG gewährte ungestörte Religionsausübung kann mir durch Stattgabe meines Härtefallantrags zugestanden werden, ohne dass hierdurch der 15. RBStV verfassungswidrig werden müsste.  Hierzu beachten Sie bitte das ebenfalls im Internet vorliegende Dekret inter mirifica, des Zweiten Vatikanischen Konzils, promulgiert durch Papst Paul VI. Hier heißt es u.a. im Absatz 9:



„Eine besondere Verantwortung tragen die Leser, Zuschauer und Zuhörer, die sich ja in freier und persönlicher Entscheidung der Sozialen Kommunikationsmittel bedienen. Dabei gilt es, sich für das zu entscheiden, was sowohl ethisch wie künstlerisch wertvoll und wissenswert ist. Es gilt aber auch, das Minderwertige oder Verführerische abzulehnen, ebenso alles, was schlechtes Beispiel gibt, und auch, was gute Darbietungen hindert oder schlecht fördert. Dies geschieht häufig dann, wenn man Geld für Darbietungen ausgibt, die von ihren Veranstaltern lediglich aus Gründen gewinnsüchtigen Profits angeboten werden.“



Was kurz zusammenfasst heißt, als Christ bin ich durch mein Gewissen dazu verpflichtet, keine Medien zu finanzieren, die minderwertig und verführerisch sind. Fernsehen ist jedoch schon aufgrund seiner strukturellen Problematik[1] das minderwertige und verführerische Medium par excellence.



Mein Grundschullehrer hatte das Problem seinerzeit prägnant auf den Punkt gebracht: Lesen bildet, Fernsehen macht dumm. Hierzu gibt es nichts hinzuzufügen und alle elaboriert durch hochbezahlte Verfassungsrichter vorgebrachten „Argumente“ werden an dieser Wahrheit nichts ändern können.



Denn dass das Fernsehen dumm macht, gilt genauso wie 2+2=4 ist[2]. Und natürlich kann der Staat die Menschen durch öffentlich-rechtliches Fernsehen dergestalt manipulieren, dass sie behaupten: 2+2 wäre 5 oder Fernsehen würde bilden. Man sieht dies wunderbar in Berward Wembers Dokumentarfilm „Wie informiert das Fernsehen? Ein Indizienbeweis“[3] belegt: 80% der Konsumenten des öffentlich-rechtlichen Fernsehens glauben der Eigenwerbung der öffentlich-rechtlichen Sender und geben in Umfragen an, die ihnen vorgeführten Fernsehbeiträge wie „Tagesschau“, „Heute“ und „Tagesthemen“ wären „sehr informativ und klar verständlich“. Die gleichzeitig durchgeführte Kontrollmessung ergab jedoch, dass lediglich 20% der Testgruppe die Informationen einigermaßen verstanden und erinnert hatte. Was heißt, die Menschen glauben, sie würden sich durch öffentlich-rechtliches Fernsehen politisch bilden, faktisch sind sie jedoch nach dem Konsum der „Tagesschau“ nicht einmal mehr in der Lage, sich überhaupt daran zu erinnern, was sie in den letzten fünfzehn Minuten getan haben, womit auch wissenschaftlich[4] die prägnante Aussage meines Grundschullehrers belegt wird: Fernsehen macht dumm.



An der grundsätzlichen Wahrheit also, dass 2+2=4 ist oder dass das Fernsehen dumm macht, kann der Staat somit nichts ändern, wobei jedoch die Beobachtung des im 3. Reich verfolgten Schriftstellers Alfred Polgar zu berücksichtigen ist:



„Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge, die sie schon hundertmal gehört haben, als eine Wahrheit, die ihnen völlig neu ist.“



Sehr schön wird dieses Grundprinzip der Manipulation auch in beiliegendem Comic deutlich:






Gerade da den Machern und Verantwortlichen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bekannt ist, wie Fernsehen auf die Menschen wirkt, was für fatale Auswirkungen tagtäglicher Fernsehkonsum auf das kritische Denkvermögen hat, dass das Fernsehen wortwörtlich dumm macht, indem es zum Beispiel Lügen für Wahrheit ausgibt, ist die Behauptung, Fernsehen würde einen essentiellen Beitrag zur freien Meinungsbildung in Deutschland leisten, verbrecherisch. Bert Brecht formuliert das sehr treffend:



„Wer die Wahrheit nicht weiß, der ist bloß ein Dummkopf. Aber wer sie weiß und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher!“



Was heißt, es darf mir durch staatliche Institutionen im Rahmen meiner Religionsfreiheit nicht das Recht genommen werden, „das Minderwertige oder Verführerische“ abzulehnen, sprich jene Medien abzulehnen, deren Charakteristik gerade darin besteht, dass sie dumm machen. Es muss vielmehr meiner Gewissensentscheidung vorbehalten bleiben, ob ich das Medium Fernsehen generell für minderwertig und verführerisch halte und es muss mir in diesem Rahmen zugestanden werden, mich gegen die Rundfunkteilnahme und Zahlung der Rundfunkbeiträge zu entscheiden und das Gericht muss im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland meinen Härtefallanträgen stattgeben und den Widerspruchsbescheid des Beklagten aufheben.



Mit freundlichen Grüßen
XXX





[1] Vgl.: Neil Postman:  „Wir amüsieren uns zu Tode“, Frankfurt a. M. 1987.

[2] Vgl.: George Orwell: „Nineteen Eighty-Four“,Harmondsworth, 1986. S. 220ff.

[3] Dass dieser Film 1975 im ZDF ausgestrahlt wurde, zeigt, dass die Zahlen nicht nur den Machern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bekannt sind, sondern mit eiskaltem Zynismus genau das betrieben wird, was man landläufig als Volksverdummung bezeichnet.


[4] Weitere wissenschaftliche Studien zur Schädlichkeit des Fernsehens und seine negativen Auswirkungen können gerne angeführt werden, sind jedoch auch, wie es in der Ladung so schön heißt, sehr leicht im Internet zu finden.

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