Weder dürfe die Rundfunkgebührenzahlung aus Gewissengründen verweigert werden, noch hätten Geringverdiener das Recht, sich unabhängig von den halbstaatlichen, öffentlich-rechtlichen Rundfunksendern zu informieren, wenn ihr Einkommen nach Zahlung der Rundfunkgebühren nicht mehr für den Erwerb unabhängiger Medien ausreiche, so die Senatskanzlei des Regierenden Bürgermeisters.
Das achtungslos aus Textversatzstücken zusammengeschusterte Ablehnungsschreiben zeigt, dass der Bürger mit seinen Begehren nur noch dann Beachtung findet, wenn er sich mit einem in den offiziellen Medien vorgebenen Begehren an die Regierung wendet, also Petitionen stellt, die bequem sind und dem offiziellen Diskurs entsprechen.
Stellt der Bürger jedoch einen Antrag, der sich nicht in den offiziellen Mainstream einfügt, wird er ohne weiter Beachtung zu finden abserviert.
Wem die in dem Schreiben verwendeten Textbausteine noch nicht bekannt sind, findet hier Gelegenheit, sich mit diesen vertraut zu machen:
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