Samstag, 26. Oktober 2013

Was ist Informationsfreiheit?



Angenommen mir stehen monatlich 20 Euro zur Verfügung, um mir damit Medien zu kaufen. In meiner Straße gibt es ein Fernsehgeschäft, das Fernsehsendungen verkauft und weiter hinten eine Buchhandlung, die Bücher und Zeitungen verkauft. Auf der anderen Straßenseite gibt es ein Internetcafé.

Was ist nun, wenn ich einmal im Monat losgehe, um mir Bücher oder Zeitungen zu kaufen oder ins Internetcafé zu gehen, aber jedes Mal zwingt mich der Besitzer der Fernsehgeschäfts auf offener Straße mit vorgehaltener Pistole ihm die 20 Euro zu geben und bei ihm Fernsehsendungen zu kaufen?

Auf meinen Einwand hin, ich hätte gar keinen Fernseher um mir die Sendungen anzuschauen und würde auch viel lieber lesen, erwidert der Besitzer des Fernsehgeschäfts und richtet seine Waffe auf mich: „Die objektive Berichterstattung des Fernsehens ist für den Erhalt der Demokratie unentbehrlich. Deswegen muss jeder solidarisch seinen Beitrag zum Erhalt meines Geschäfts leisten.“

Ist das Informationsfreiheit?

Freitag, 25. Oktober 2013

Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid des RBB

Gegen den Ablehnungsbescheid des RBB vom 18.7.2013 hatte ich am 26.7.2013, vorab per Fax Widerspruch eingelegt:










Bitte unterstützt meine Petitionen für Berlin und Brandenburg

Bitte unterstützt meine beiden Petitionen für Berlin und Brandenburg. Informationsfreiheit für alle! Für eine soziale und grundständige Reform der Rundfunkfinanzierung!

Ablehnung meiner Härtefallanträge durch den Rundfunk Berlin-Brandenburg


Seit dem 1.1.2013 gibt es in Deutschland eine Haushaltsabgabe: Jeder Haushalt hat den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) durch einen monatlichen Beitrag zu unterstützen, ganz gleich ob er Fernsehen nutzt und unabhängig davon, ob er es mit seinem Gewissen vereinbaren kann, die vielfach einseitige und manipulative Berichterstattung des ÖRR zu finanzieren.


Erstaunlich ist jedoch insbesondere, dass auch Bürger, deren Einkommen unterhalb des Existenzminimums liegt, die neue Haushaltsabgabe zahlen müssen. Denn eine Befreiung ist laut RBB für Menschen, deren Einkommen unterhalb des Existenzminimums liegt, nicht möglich.

So wurden meine Härtefallanträge aus sozialen sowie aus religiösen- und Gewissensgründen abgelehnt. Hier der Ablehnungsbescheid des RBB vom 18.7.2013: