Dienstag, 25. November 2014

ARD-Jugendsender wirbt für Sex mit Tieren

Im Rahmen der durch den Beitragszahler zwangsfinanzierten „Toleranz"-Woche der ARD, wurde im ARD-Jugendsender You-FM Toleranz für die sogenannte Zoophilie eingefordert.

Den jugendlichen Zuhörern wurde in der Sendung "Animal Lovers" ein 29-jähriger Mann vorgestellt, der regelmäßig Sex mit Hunden hat. Dass Zoophilie seit 2013 wegen Tierquälerei strafbar bist, sah der Zoophile als Diskriminierung an. Er hoffe, mit seinem Auftritt für die Akzeptanz sexueller Handlungen mit Tieren werben zu können…

Liebe Leser meines Blogs, habt ihr auch schon seit knapp zehn Jahren kein Radio und Fernsehen mehr und lacht? Da bin ich wohl einer Ente aufgesessen? Das kann niemals sein? Derartigen Unfug kann niemand senden und ganz sicher nicht in einem Jugendsender?

Doch, ich habe das mehrmals nachgeprüft, es scheint wahr zu sein. Zum Beispiel hier im Nachrichtenmagazin Focus.

http://www.focus.de/kultur/kino_tv/ard-themenwoche-toleranz-sex-mit-tieren-wut-ueber-zoophilie-sendung-des-hr_id_4292312.html


Was machen die mit meinem hart erarbeiteten Geld? Werbung für Sex mit Hunden und fragen gleichzeitig auf ihrem Plakat an, ob ein körperlich beeinträchtigter Mensch ein Außenseiter oder ein Freund ist, ein Kind eine Nervensäge oder schlichtweg Zukunft dieses Landes? Ist Toleranz für Menschen mit Behinderungen gleichzusetzen mit Zoophilie? Ist Toleranz gegenüber Kindern gleich mit Toleranz für Sex mit Hunden?
 
ARD, ZDF, ihr habt sie nicht mehr alle! Das ist Tierquälerei! Muss ich demnächst Angst haben, wenn mein Hund mal wieder ausbüchst? Lauert hinter dem nächsten Busch schon ein hundegeiler ARD Reporter: "Toleranz muss sein, dass müssen Sie verstehen. So ein süsser Hund, da konnte ich nicht mehr an mich halten."

Ich lach mich kaputt. Ihr seid einfach nur gestört. Von mir bekommt ihr kein Geld. Niemals.

Donnerstag, 20. November 2014

Oberverwaltungsgericht bestätigt Eingang des Antrags auf Zulassung der Berufung

Ja, ich gebe es zu, der Antrag des Rechtsanwalts ist sehr extrem formuliert. Aber da mein Urteil nun schon großzügig durch den RBB an andere Klagewillige zur Abschreckung verschickt wird, war der Schritt, den Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen, unvermeidlich.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat den Empang nun bestätigt. Mal schaun, wie es weitergeht.




Dienstag, 4. November 2014

Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht eingereicht

Manch einer erinnert sich noch an das Massenverfahren in Potsdam. In der Rechtsbelehrung stand, dass innerhalb eines Monats nach Zustellung ein begründeter Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden sollte, ansonsten würde das Urteil rechtskräftig werden.

Eigentlich meinte ich mich zurücklehnen zu können. Mein Rechtsanwalt übernimmt das ja, alles geht seinen Weg. Denkste. Wenige Tage vor Ablauf der Frist meldete sich mein Rechtsanwalt bei mir, er könne aus gesundheitlichen Gründen das Verfahren nicht weiterführen und keinen begründeten Antrag einreichen.

Nun brach bei mir Panik aus, was tun? Mein Rechtsanwalt riet mir, Prof. Koblenzer zu fragen, der hätte den Schrifsatz doch schon fertig und solle ihn doch gleich noch für mich miteinreichen. Ruf ich also bei Herrn Koblenzer an, doch der ist in Urlaub. Gut denke ich, warte ich eben ab, bis er zurück ist. Als er zurück ist, meine erneute Frage und die prompte Antwort, man könne keinen neuen Fälle wegen des Rundfunkbeitrags übernehmen.

Nun rufe ich einen Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht in Berlin an. Der liest das Urteil, denkt zwei Tage darüber nach, meint dann, das traut er sich nicht zu. Nun sind es nur noch wenige Tage bis zum Fristende. Was tun?

Ich durchgoogle das Internet und finde einen Rechtsanwalt mit mehreren Veröffentlichungen zum Rundfunkbeitrag. Rufe ihn an.

"Das ist aber sehr knapp!" antwortet mir der Anwalt auf meine Frage, ob er das übernehmen kann.

"Das ist mir klar", erwidere ich und schildere den Fall.

"Nun gut, wenn Sie da eine Mission verspüren, dann will ich versuchen was ich kann." antwortet der Anwalt und reicht Gott sei Dank, in letzter Sekunde den Antrag beim Oberverwaltungsgericht ein.